Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

~ 0 min
2008-04-16 19:19
 ABE


Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein bestimmtes Kfz. In dieser ABE steht zum einen, um was für einen Gegenstand es sich handelt, die Nummer der ABE und der Kfz – Typ. Die Nummer der ABE* ist zudem auf dem jeweiligen Gegenstand eingestanzt, angeschweißt etc.

Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die ABE zählt zu den alten nationalen Regelungen, welche mittlerweile durch eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist ( EG-ABE ). Eine ABE nach altem ( deutschen ) Muster wird seit dem 17.06.2003 nicht mehr ausgestellt. Alte ABEs behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Bei der EG – ABE gibt es im allgemeinen kein Schriftstück mehr. Ihre Nummer mit dem "E"-Zeichen** ist ebenfalls auf den anzubauenden Teilen sichtbar. ( * beginnend mit KBA...** e1 (EWG-Zeichen)
Eine kleine Info zum aktuellen Stand der EG-ABE findest du hier...

Werden Veränderungen vorgenommen, für die die o. g. Erlaubnisse vorliegen müssen, oder die nicht eingetragen wurden, können diese zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen !

Wann erlischt die BE ?

Früher vor 1994 war das ganz einfach: Die BE erlischt wenn das Fahrzeug nicht mehr der ABE entspricht. Das hat aber zur Kriminalisierung von Leuten geführt, die nur einen anderen Lenker oder sonst. Kleinkram angebaut haben. Das war dann “Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis'' und hatte unter anderem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Hier hat der Gesetzgeber gemerkt und die StVZO dahingehend geändert, daß nur noch eine Änderung der Abgas- und Geräuschemissionen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu Folge hat.

Beispiele dafür sind:

Auspuffanlage (Krümmer, Schalldämpfer)
Vergaser
Vergaserbedüsung
Übersetzung (Primär- und Sekundär-)
Leistungsänderungen
Luftfilter (=Ansauggeräuschdämfung)
Dies bedeutet aber nicht, daß andere Änderungen “erlaubt'' sind und ihr wild tunen dürft. Andere Veränderungen am Fahrzeug führen eben nur nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das beliebte Entfernen der Hinterradabdeckung (''Spritzschutz'') ist z.b. zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahrzeug entspricht dann nämlich nicht mehr den Vorschriften der StVZO
( Stand 1995 )

Weitere Gutachten


Einzel-Betriebserlaubnis

Wird der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor sowie serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, durchgeführt, so wird der Motorroller durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Das Fahrzeug ist in diesem Fall von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, der ein Gutachten erstellt ( § 21 der StVZO ). Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief beantragen. Durch das Straßenverkehrsamt wird dann eine Einzel-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt.

Teilegutachten

Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen. Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte ( z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen ). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird schriftlich vom Hersteller erstellt.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus ( z.b. bei Reifen, hier wird evtl. eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt oder bei Bremssystemen, welche nurr in Verbindung mit bestimmten Rädern zulässig sind ).
Durchschnittliche Bewertung 0 (0 Abstimmungen)

Es ist möglich, diese FAQ zu kommentieren.