Verkleidungsspiegel
Spiegel für ältere Fahrzeuge (Wie unsere FZ 1FN) die ja nicht nach
EG-Recht zugelassen sind, muß die Spiegelfläche 60cm² betragen, Diese können eine E-Nummer haben, ist aber nicht zwingend notwendig. Ab Bj. 90 sind 2 Spiegel Pflicht.