Abgasuntersuchung beim Motorrad

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2007-06-11 23:19
Was ist die Abgasuntersuchung beim Motorrad?
Die Motorrad Abgasuntersuchung, auch einfach "AU" oder Umweltuntersuchung genannt, wird im am 1.04.2006 eingeführt für mehr oder minder alle Fahrzeuge ab 1989 (Detail siehe unten). gelten.

Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Wird die Abgasuntersuchung nicht bestanden, dann gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Es gibt also keine extra AU Plakette.

Neben der Abgasuntersuchung wird noch eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird dann das Standgeräusch des Fahrzeuges gemessen.

Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen?
2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. ab Erstzulassung 01.01.1989

Welche Grenzwerte gelten?
Der CO Wert darf folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe

Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe

Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.


Quanta Costa?
Über die Kosten der AU wird viel Spekuliert. Dabei gibt die Verordnung einen Rahmen vor, in dem die Kosten liegen müssen. Der Rahmen liegt zwischen 7,70€ bis 23,00€. Nach mir vorliegenden Informationen will der TÜV eine Gebühr von ca 17,00€ erheben.

Wie muss gemessen werden?
Es gibt eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.

Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Solldaten angibt (Triumph), gilt als CO Grenzwert max 4.5% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein. Sollte dies nicht möglich sein, muß ein Adapter benutzt werden.
Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine angibt (Triumph), gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol.
Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
eine erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1
Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
Motordrehzahl erfassen
CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Anforderungen an den Messplatz
Es muß ein geeigneter und geschlossnder Prüfraum vorhanden sein. Dies kann auch die normale Werkstatt sein, sofern eine Absauganlage vorhanden ist. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig.

Wer darf messen?
Grundsätzlich dürfen nur Meisterbetriebe die Untersuchung durchführen. Neben dem Meister müssen auch die Mechnaniker, die die Untersuchung durchführen, an einer eintätigen Schulung teilgenommen haben. Diese wird u.a. von den Innungen abgeboten und kostet (in Hamburg) 195 EURO pro Teilnehmer.

Für einen Antrag auf Anerkennung von KFZ-Werkstätten (dazu gehören auch Motorradwerkstätten) für die Durchführung von Abgasuntersuchungen sind folgende Unterlagen notwendig:

Erstantrag:

ausgefüllter Antrag (dieser kann bei der Innung abgeholt werden)
ausgefülltes Formular zum Nachweis der Abgasmessgeräte (man kann also die Bescheinung nur bekommen, wenn man bereits ein Gerät hat)
Kopie Handwerkskarte
Führungszeugnis vom Geschäftsführer (Belagart "0" (was immer das ist)) und der verantwortlichen Person
Auszug aus dem Verkehrszentralregister vom Geschäftsführer und der verantwortlichen Person
Kopie Meisterbrief
Kopie Gesellenbrief (durchzuführende Fachkraft)
aktuelle Teilnahmebescheinigung der AU Schulung
ausgefüllte und unterschriebene Freistellungserklärung (damit wird der Landkreis oder die Stadt von allen Ansprüchen Dritter freigestellt)
Nachweis über ein Abo einer Fachzeitschrift in der regelmäßig die offiziellen Bekanntmachungen veröffentlicht werden (z.B. Verkehrsblatt, freie Werkstatt etc)



Für einen Ergänzungsantrag bei vorhandener PKW-AU Anerkennung:

ausgefülltes Formular zum Nachweis der Abgasmessgeräte
aktuelle Teilnahmebescheinigung der AU Schulung
Kopie Gesellenbrief (durchzuführende Fachkraft)
Auszug aus dem Verkehrszentralregister vom Geschäftsführer und der verantwortlichen Person
Mehr Informationen unter: http://www.fzr-forum.de/wbb/thread.php?postid=783245#post783245
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