Umbau Streetfighter YZF750R 4HN Gutachten Verkleidungsdemontage

  • Hallo Schrauber,

    zur Zeit bin darüber her meine YPSE in Richtung Streetfighter/Naked Bike umzubauen.
    Gabelbrücke, Lenker, Digitaltacho und Elektrik sind schon dran.

    Vor kurzem habe ich beim surfen nach Umbautipps gelesen, dass ich die abmontierte Verkleidung austragen lassen muss!?!?
    Ich habe äußerst verschiedene Möglichkeiten gelesen, von einem Prüfer der kurz rumgelaufen ist und gut, aber andere wollten Highspeedtests auf der Nordschleife machen( das is mal en geiler Job)???

    Meine Frage was habt ihr für Erfahrungen mit solchen Umbauten. Braucht man so ein Gutachten oder hat wer eins noch zu hause????

    Dank euch für ein paar Tipps

  • Was nicht eingetragen ist, muss auch nicht ausgetragen werden (meine Meinung)
    Wenn du es einfach haben willst, dann lass dir einfach nen Scheinwerfer oder ne Maske eintragen und gut ist.
    Ist ja selbsterklärend das du nicht mit Verkleidung UND Maske fährst.
    Verkleidung nur austragen dürfte mittlerweile leider schwer sein. Manche machens, aber eher die wenigsten...

  • Hallo erstmal... bin neu hier :)

    ich habe mir letzes Jahr eine FZR 600 zugelegt. Der Vorbesitzer

    hatte bereits begonnen die Maschine zum Naked Bike umzubauen.

    Nach einigen Stunden Arbeit habe ich dieses vollendet und wollte

    sie nun zulassen. Da kein TÜV mehr, ab in die Werkstatt meines Vertrauens.

    Heute nun war TÜV-Termin. :(

    Der Prüfer meinte, ohne Vollverkleidung könne er sich die Prüfung sparen.

    Denn die Maschine sei mit Vollverkleidung für den Betrieb zugelassen

    worden. Ohne diese könnte sich das Fahrverhalten geändert haben und

    ich müsste die Maschine einer Fahrprüfung unterziehen lassen. Kostenpunkt 250€ !!!:eek:


    Bevor ich nun die Vollverkleidung wieder anbaue, wollte ich fragen,
    ob jemand weiß, ob bei Umbauten auch so ein Problem auftrat, oder ob es da etwas
    vom Hersteller gibt?

    Gruß
    Matze

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    situs vilate inis et avernit :uni:

    (Sch*** Copyright :motz: )

  • Benutz bitte die Sufu !!

    und 250 takken wäre ja noch unter Preiswert zuverbuchen

    :brd:Member of the Natural Born Alcoholics :brd:


    Inflation ist wenn ein Päckchen Zigaretten 5 MArk kostet - Helmut Schmidt 1975


    „Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen.“

    Otto von Bismarck

  • also ich hab zwar mehrere masken eingetragen, allerdings nie die verkleidung austragen
    lassen. juckt meinen tüv net. hab mittlerweile nur noch n e-gepr. scheinwerfer
    vorne dran hängen und gut. versuchs einfach mla bei nem anderen tüv.

    "... Es trifft immer die Guten, die Naiven, die mit den reinen Gedanken.
    Der Teufel kümmert sich um das Leben seiner Kinder, Gott nur um deren Moral. ..."
    von Eugen Wendmann

  • Benutz bitte die Sufu !!

    und 250 takken wäre ja noch unter Preiswert zuverbuchen


    Hallo Stift,
    bei einem Kaufpreis von 450 € für die Maschine würde ich 250€ nicht als Preiswert ansehen!
    Die haben doch echt nen Knall beim TÜV ! Zumal in den Papieren nix von der Verkleidung steht!!!
    Und um Soulfly zu zitieren: "Was nicht eingetragen ist, kann auch nicht ausgetragen werden!"
    :nik:

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  • Sorry, aber der Spruch:"was nicht eingetragen ist, braucht man nicht austragen lassen" ist Blödsinn!!!

    Da könnte man ja mit nem Auto ohne Türen fahren.
    Motorrad ohne Auspuff.
    Usw....... Ist ja alles nicht eingetragen. :tja:
    Das Fahrzeug hat mit Vollverkleidung eine Zulassung bekommen, also muss diese auch verbaut sein.

    CB 1000r Rizoma #81/100, RD 357 YPVS im Aufbau.

    HT 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 ; TT 2012, 2013, 2014, 2017, 2018, 2019 ; SWT 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 ; Alpenmaster 2018

  • Sorry, aber der Spruch:"was nicht eingetragen ist, braucht man nicht austragen lassen" ist Blödsinn!!!

    Das Fahrzeug hat mit Vollverkleidung eine Zulassung bekommen, also muss diese auch verbaut sein.

    Alles schön und gut. Aber ich will die Vollverkleidung nicht austragen lassen. Denn, wenn mir der Umbau nicht
    gefallen sollte, wollte ich den Urzustand wieder herstellen können. Aber bei einer Austragung der Vollverkleidung
    würde das wiederum erneute TÜV-Gebühren kosten.
    Ich habe in einem anderen Forum ein Gutachten von BigBike gefunden, das aussagt, dass die Fahreigenschaften
    sich nach dem entfernen der Vollverkleidung nicht ändern würden.
    Das werde ich dem Prüfer einmal vorlegen. Mal schaun was er dazu sagt. :top:

    Ergebnis werde ich hier dann posten. :hut:

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  • Wechselverkleidung ??? Ach...und das geht?

    Also den freundlichen Herrn vom großen "T" mal fragen.

    Trotzdem werd ich mal jemanden von der KÜS hinzu ziehen.
    Das Argument mit Hochgeschwindigkeit ist ja bei einer 1000er wsa ganz anderes als bei einer 600er, oder? ;)
    Gefälligkeitsgutachten glaube ich kaum. Denn dann würde sich BigBike selbst ins Knie schießen,
    wenn was passiert und es am Umbau gelegen haben sollte.

    Ich poste das Gutachten mal...

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    2 Mal editiert, zuletzt von Asrami (10. September 2018 um 12:53) aus folgendem Grund: Gelöscht wegen Copyright


  • Es macht keinen Sinn, ohne Kohle einen Oldie oder ein altes Superbike fahren zu wollen und wer schön sein will :cool: , der muss eben blechen! :uni:

    Ob es Sinn macht, oder nicht musst du schon jedem selbst überlassen ! :pom:
    Nicht jeder Biker hat die dicke Kohle in der Brieftasche, so wie du vielleicht.

    Und Motorrad fahren ist nunmal nicht mein hauptsächliches Hobby :cool:
    Mein Bike ist nur ein zusätzliches Fortbewegungsmittel neben Auto, Bus und Fahrrad !!! :nik:

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  • Das mag sein.
    Aber wenn die KÜS mir TÜV gibt auch ohne Vollverkleidung und mit der kleinen Maske,
    dann ist es doch ok.

    :dance:

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  • Nö, ist es nicht.
    Auch wenn du TÜV bekommst, ist es nicht so abgenommen.
    Aber mach mal.

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    HT 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 ; TT 2012, 2013, 2014, 2017, 2018, 2019 ; SWT 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 ; Alpenmaster 2018

  • Fahr zu nem anderen Prüfer und lass dir ne Lampenmaske eintragen !
    Somit zählt die Vollverkleidung als ausgetragen und alle ist Tutti !

    Hatte mit sowas schonmal ne Kontrolle wo auch nen Prüfer vom TÜV dabei war.
    Der meinte zum Sheriff nur: Ist schon so in Ordnung. Man kann ja keine Maske verbauen, wenn da noch die Verkleidung dran ist !

    Also, anderen Prüfer suchen und fertig !

  • Nach mir vorliegenden Informationen darf im "westen" jedenfalls lediglich der TÜV Sondergutachten erstellen und eintragen.

    Dekra und Küs machen nur Teile mit Teilegutachten.


    Hallo Ed58...

    nachdem ich bei der KÜS war, stimme ich deinen Ausführungen zu. Man hat mir ausführlich erläutert wie das abläuft. :respekt:

    Solange kein vergleichbares Einzelgutachten vorliegt, muss der TÜV ein solches erstellen (egal ob man zur Dekra oder KÜS fährt). :hell01:

    Ausnahme: Wenn die einzutragende Maske eine für die jeweilige Maschine zugelassene ABE hat ! *ga

    Da mir die Einzelabnahme zu teuer ist, werd ich die Originalverkleidung wieder instandsetzen und anbauen. :nik:

    Trotzdem ein Dank an alle für die reichhaltigen Antworten und Informationen. :hut:

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  • Bei nem Kaufpreis von 450 euro würd ich mir am wenigsten sorgen um die Verkleidung machen ...... :D

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    Otto von Bismarck

  • Du vielleicht....ich nicht !

    Hab's nicht so dicke, um 250 € dem TÜV zu spenden um dann festzustellen, dass die ganze Mühe umsonst war.
    Da gehe ich lieber auf Nummer sicher !!!

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  • Passt scho , bei 450 eus Kaufpreis meine ich das du dir lieber um denn Rest gedanken machen solltest Motor ,Vergaser, Pflegezustand usw.

    Und wer sagt ich habs dicke ?? lol

    Meine Meinung erst wenn die Technik io ist , sollte man sich um die Optik sorgen.

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    Otto von Bismarck

  • Die Technik ist ok. Motor wurde komplett überholt. Bremsen und Fahrwerk neu!

    Also insgesamt ist das Bike im techn. einwandfreiem Zustand.

    Hatte sie so günstig bekommen, weil der re. Seitendeckel vom Ausgleichsgewicht defekt war
    und der Vorbesitzer bereits begonnen hatte sie umzubauen. Bis auf die Scheibe ist die Verkleidung
    vollständig vorhanden. Muss nur mal schauen, ob was von den Halterungen fehlt. Sehe ich, wenn ich
    die Verkleidung anbaue. Zuerst aber mal neue Lackierung.

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  • Sorry, aber der Spruch:"was nicht eingetragen ist, braucht man nicht austragen lassen" ist Blödsinn!!!

    Da könnte man ja mit nem Auto ohne Türen fahren.
    Motorrad ohne Auspuff.
    Usw....... Ist ja alles nicht eingetragen. :tja:
    Das Fahrzeug hat mit Vollverkleidung eine Zulassung bekommen, also muss diese auch verbaut sein.

    Ich erläuter mal was ich meinte...
    Ich hatte 3HE wo im Schein stand: Vollverkleidung entfernt
    und eine 3HE wo lediglich ein anderer Scheinwerfer mit E-Nummer eingetragen war. Ohne "Verkleidung entfernt" im Schein.
    Gleiches bei meiner ZXR, die im Übrigen vom Sachverständigen, der für Sondereintragungen zuständig ist beim TÜV Nord geprüft wurde.
    Scheinwerfer mit E-Nr. eingetragen und fertig. Dieser sagte mir das es nicht zwingend erforderlich ist die Verkleidung explizit auszutragen, wenn denn ein anderer Scheinwerfer eingetragen ist.
    Daher der Satz " Was nicht eingetragen ist, muss auch nicht ausgetragen werden"
    Vielleicht war es nicht besonders gut ausgedrückt, aber Quatsch ist es auf jeden Fall nicht.
    Ich hatte auch schon Prüfer, die unbedingt auf Rennstrecke wollten wegen nichtvorhandener Verkleidung.
    Jedoch hat noch NIE ein Prüfer gemeckert, wenn ein Scheinwerfer eingetragen war, statt der Vollverkleidung.
    Und da hatte ich schon ne Menge Moppeds, wo genau dies zugetroffen ist.

  • Scheinwerfer mit E-Nr. eingetragen und fertig.

    Das Windschild (die Maske) ist von einer KTM und hat eine E-Nummer. Also meinst du, dass ein geeigneter TÜV-Prüfer mir diese auch eintragen würde ?

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