Probleme beim zulassen YZF 750 R 4 HD

  • Hey, benötige dringend HIlfe!!!!!!

    Habe mir eine Yzf 750 R gegönnt, allerdings ist es die Modell reihe 4HD mit Italienischen papieren.+
    Nun mein PRoblem:
    DEr TÜv will sie nicht zulassen, da es das Modell 4HD in deutschland garnicht gibt nur 4HN und alle versuche eine bescheinigung zu erlangen, das die Modelle baugleihc sind, sind bis jetzt gescheitert.
    Kann mir jemand tipps geben ?

  • Wo genau ist das Problem bei deinem TÜV?
    Es gibt Fahrzeuge in anderen Länder, z.B. USA ...mustangs, Challenger etc., die gibt es in D gar nicht...und man bekommt sie trotzdem zugelassen.
    Die Ypse ist halt ne graue...also alle Daten übernehmen und zu 2 und zu 3 nullen...fertig.
    Mal nen anderen TÜV angerufen?

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    Lieber klappernde Vergaser als ein klapperndes EXUP!!!

  • Meine Ypsen sind eine 4HD und eine 4FM, beide nachgewiesen baugleich mit der 4HN und zugelassen!

    Polierer sind Poser!!

  • TÜV zulassen, versteh ich nicht, meinst du Einzelabnahme oder wie?

    also ich kenn das so:
    evtl.beim KBA Datenblatt angefordert
    italienischen Brief mitnehmen
    U21 Abnahme beim TÜV (ca.80,- Euro und 10 minuten)machen lassen
    zum Strassenverkehrsamt und anmelden
    EZ wird aus dem Italobrief übernommen und der Kunde ist erster und einziger Besitzer im Brief...
    Das wars

    Grüße

  • danke erst einmal genau da liegt das probelm ich war bereits beim tüv und er wollte sie nicht zulassen ohne ein gewisses coc papier deshalb habe ich bereits kontakt mit yamaha deutschland aufgenommen aber die können da angeblihc auch nix machen. Ich komme mir vor als wäre ich der erste der eine yzf aus italien importiert

    • Offizieller Beitrag

    Bei Honda ist das einfacher, die machen das selbst für 60 € ein Datenblatt versenden.

    Falls nichts hilft musst Du die nicht gerade günstige Karte hier ziehen:

    http://www.eurococ.eu/de/coc_zertifikat

    16V fährt jede Sau!

    FZR-Umbau hier: | SoS-Racing-Blog: | Alltagshure: Touareg 7P TDI 245 PS.

    "Wer an Polens Grenze (zu Weißrussland) "Germany" schreit sucht kein Asyl."

    Gottfried Curio

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    Einmal editiert, zuletzt von Rocco (17. Oktober 2013 um 21:16)

  • Hmmm, oder halt ein ander TÜV der Plan davon hat oder auch gar auf Mopeds spezialisiert hat.
    Ist ja nicht so, dS der TÜV hier ein Monopol hat...

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  • So habe mit yamaha Deutschland telefoniert und es ist ganz einfach nach Paragraph 21 eine einzelabnahme machen lassen und gut ist. Sollte der tuv dich querszellen vorort yamaha Deutschland anrufen und die erklären denen die rechtslage noch einmal deutlich

  • sehr gut !
    ich habe auch eine 4HD habe ich in meinen Papieren heute gesehen

  • So habe mit yamaha Deutschland telefoniert und es ist ganz einfach nach Paragraph 21 eine einzelabnahme machen lassen und gut ist. Sollte der tuv dich querszellen vorort yamaha Deutschland anrufen und die erklären denen die rechtslage noch einmal deutlich


    Soweit ich weiß, brauchen die dafür aber irgend etwas schriftliches (evtl. deutsche Briefkopie eines gleichen Modells ?? ) um die Schlüsselnummern usw. zu erfahren, diese Schlüsselnummern gibt es nur in Deutschland soweit mir bekannt.

    Aber der TÜV sollte eigentlich in seiner Datenbank die meisten Datensätze erfasst haben.

    Jetzt habe ich endlich was im Netz gefunden was die Geschichte auch für MICH mal etwas erklärt:

    "@ Bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden kann.

    Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
    Liegt weder ein COC Papier, noch ein verifizierter Datensatz vor, sind die technischen Daten manuell speziell für das betreffende Fahrzeug zu erfassen. Bei diesem Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV wird die Vorschriftmäßigkeit geprüft. Geringe Abweichungen können, ggf. in Verbindung mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter eines technischen Dienstes, durch die Behörde per Ausnahmegenehmigung (§70) genehmigt werden. Für dieses Zulassungsverfahren in Verbindung mit Gebrauchtfahrzeugen sind nur „Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) zugelassen. Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA nur in den neuen Bundesländern und Berlin betraut. Für die Begutachtung von Neufahrzeugen stehen bei DEKRA bundesweit entsprechende Spezialisten zur Verfügung.

    Quelle: https://www.fzr-forum.de/www.dekra.de

    Vielleicht hilft das ja weiter?

  • Moin habe das nächste. Problem beim zulassen. Unser TÜV. Stellt sich quer weil die ypse ummantelte stahlflex Leitung vorne hat. Ohne ne Bezeichnung. Nun mein frage hat die kleine evt original vom Hause aus stahlflwx bremsleitungen?

  • Genau.

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