so
ein freund hat seinen Polirten
ramen mit Plati dip lackirt und gut wars
wenn mann will einfach wieder abziehen
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Zitat
Denn intern haben die Anweisung bekommen polierte Rahmen nicht mehr abzunehmen, aber das ist schon lange bekannt...
Also ich habe darüber zuletzt vor zwei Jahre mit meinem Tüver darüber gesprochen.
Damals hat er gesagt, dass Polieren kein Problem sei, solange die Schweißnähte erkennbar bleiben, also nicht komplett glatt gehobelt werden.
Kann natürlich sein, dass das von jedem Prüfer anders interpretiert wird, also im Einzelfall vor dem Polieren mit dem Prüfer reden.
Bei meiner alten FZR hatte ich damals auch die Schweißnähte poliert, allerdings waren die auch noch als Naht zu erkennen. Gab nie Probleme, war aber auch schon im letzten Jahrtausend ...
Wenn ich demnächst mit meiner kleinen Suzi zum TÜV fahre, frage ich ihn nochmal. Vor allem, weil ich meine jetzige FZR ebenfalls polieren möchte.Gruß Rallo
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@ Rallo
Lass es! Jeder an seinem Job hängende TÜVer (der auch ab und zu seine "Anweisungen von oben" liest) wird Dich einfach rauswerfen und falls Du in eine Verkehrskontrolle mit einem halbwegs fitten Cop kommst (und da gibt's inzwischen einige), kannst Du die Karre stehen lassen und mit dem Anhänger holen.
Sollte Dir das doch jemand eintragen, ist der Eintrag das Papier nicht wert, auf dem er steht, da illegal und falls es bei der normalen HU "übersehen" wird, hast Du immer noch das Problem mit den Cops.
Das einzig Legale, was Du machen könntest, ist in Chromeffekt pulvern zu lassen.
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Bimbo Fighters hatte auch mal Alurahmen verchromen lassen mit Gutachten usw. Allerdings sagte er mir damals auf der Fighterama das es um die 2000€ kostet und es nicht immer auf Anhieb klappt und alles wieder runter muss für einen erneuten Durchgang.
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Lass es! Jeder an seinem Job hängende TÜVer (der auch ab und zu seine "Anweisungen von oben" liest) wird Dich einfach rauswerfen und falls Du in eine Verkehrskontrolle mit einem halbwegs fitten Cop kommst (und da gibt's inzwischen einige), kannst Du die Karre stehen lassen und mit dem Anhänger holen.
Sollte Dir das doch jemand eintragen, ist der Eintrag das Papier nicht wert, auf dem er steht, da illegal und falls es bei der normalen HU "übersehen" wird, hast Du immer noch das Problem mit den Cops.
Übertreibst Du das Szenario nicht ein wenig? TZR, SZR und etliche Aprilias haben ab Werk polierte Rahmen, was ist damit? Und was geht das Polizisten an, die sind nicht der TÜV. Oder muss ich demnächst meinen Rahmen bei 'ner Verkehrskontrolle röntgen lassen, welche Oberflächenbehandlungen der alles schon mitgemacht hat?
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Unabhängig von der Polizeikontrolle würde mich auch interessieren worin der Unterschied zwischen Rahmen besteht die ab Werk poliert wurden und jenen bei denen nachträglich Hand angelegt wurde, soweit Nähte unangetastet bleiben?
Tatsächlich gibt es ja das Schreiben an alle TÜVer, das bei Motorrädern mit poliertem Rahmen keine Plakette angebracht werden darf. -
Unabhängig von der Polizeikontrolle würde mich auch interessieren worin der Unterschied zwischen Rahmen besteht die ab Werk poliert wurden und jenen bei denen nachträglich Hand angelegt wurde, soweit Nähte unangetastet bleiben?
Tatsächlich gibt es ja das Schreiben an alle TÜVer, das bei Motorrädern mit poliertem Rahmen keine Plakette angebracht werden darf.Bei den werksseitig polierten Rahmen muß ja der Hersteller garantieren das durch den Materialabtrag und die Wärmeeinwirkung das Material nicht geschwächt wurde. Wenn du nun ein Rahmen in der Garage abschleifst und anschließend polierst kannst du das mit Sicherheit nicht ausreichend belegen, es würde mich nicht wundern wenn da noch ein Bruchtest vorliegen muß. Also ähnlich wie bei den GFK Teilen da wird ja auch ein Splittertest gemacht.
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Moin,
Soweit ich weiß ist das wie exup-fighter schon sagte. Prinzipiell sind Änderungen am Rahmen die die Stabilität verringern verboten. Dazu gehört auch das polieren, da dabei Material (wenn auch wenig) entfernt und die Oberflächenstruktur verändert wird (kann die Dauerfestigkeit bei Vibrationen usw. beeinflussen).
Auch wer die Schweißnähte sichtbar lässt hat eigentlich Pech - kann aber sein, dass es vielen Prüfern dann gar nicht auffällt...schönen Gruß,
Alex -
aaaaaalso
jap der exup fighter hat recht, beim polieren wird matterial abgetragen
und kein mensch kann im nachhinein sagen wieviel bzw wie oft der rahmen
schon poliert wurde.der einzige hersteller der eine freigabe gibt den rahmen zu polieren ist
übrigens honda, denn muss das aber natürlich in einer vertragswerkstatt geschehen.aber ganz so dramatisch wird es wohl nicht gehandhabt, mein tüver hätte bei meiner 2la
die heckänderungen trotz polierten rahmen eingetragen wenn fie nähte nicht überpoliert
gewesen wären - aber achtung er hätte die oberflächenbehandelung es NICHT eingetragen. -
Ist doch alles Unfug. Im Grunde geht es genau nur um irgendwelche Idioten, die Schweißnähte wegpoliert und damit den Rahmen unbrauchbar gemacht haben. Angefangen hat die Dekra mit diesem Rundschreiben anno 2003, woraufhin mein polierter Rahmen glasperlengestrahlt wurde...
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@exup-fighter
OK, das macht Sinn. -
...iwie wieder so eine blöde Deutsche Angelegenheit.
Wenn ich Z.B. den Rahmen bearbeite, Dellen zu spachtele und was weiss ich noch alles und dann lackiere,
kräht kein Hahn, kein TÜV und keine DEKRA danach.Als ich nach meinem Unfall bei der Dekra in Riesa war und wissen wollte ob ich was beachten müsse weil der Rahmen Kratzer hatte sagten die es interessiert sie nicht ob das Fahrzeug einen Unfall hatte sie prüfen nur die Betriebstauglichkeit. Also auf deutsch ich könnte denen auch ein krummen Rahmen abliefern weil die nur eine Sichtprüfung machen.
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Ja ich versuche es nicht mehr zu verstehen das ist so ähnlich wie bei Frauen ....
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schlimmer ...
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Dann müsste auch ein lackierter Rahmen verboten sein weil Lackieren ein Schleifen voraussetzt.
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Schicke doch mal ein Verbesserungsvorschlag an Dekra und Co.
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Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt. Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.
Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen: fachlich einwandfreie Arbeit Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack) -
Versprödung ?Erkläre mir das bitte
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das kann ich dir nicht erklären, da der text ein zitat der webseite vom tüv süd ist und nicht
meinem hirn entsprungen... -
Die meisten Alurahmen sind mit einer schützenden Eloxalschicht umgeben.
Diese ist nur wenige tausendstel Millimeter dick, sie soll das an sich "weiche" Aluminium gegen äussere
Einflüsse schützen, vor allem gegen vorzeitige Alterung.
Entfernt man nun diese, ist dieser Schutz nicht mehr gegeben und keiner, schon gar nicht der Hersteller, kann
sagen, wie sich die Festigkeit im Laufe der Jahre entwickelt, jetzt mal abgesehen von den weggeschliffenen Schweißnähten.
Deshalb will keiner dafür Unterschreiben und die Verantwortung übernehmen.
Was durchaus auch vorkommen kann, sind Vibrationsrisse, diese wären aber auf eine fehlerhafte Legierung zurückzuführen.Nur mal so am Rande, meine Schwinge wurde vor dem Pulvern auch gestrahlt und damit diese Eloxalschicht entfernt.
Aber anscheinend ist das für die zuständigen Prüfer kein Problem.