1Fn - Resonanzrohr bei 4in2

  • Hi Leude,
    falls es dazu was gibt, gebt mir einfach nen Tip/ Link!


    Hat mal einer die 4in2-Anlage ohne Resonanzrohr (abgeflext/ zugelötet ...) gefahren? Macht das was aus?


    Grüzze, Wodit

  • Hi,


    fahre meine 1FN nun schon ein paar Jährchen ohne das "Verbindungsrohr" mit hochgesetzten Original-Endtöpfen.
    Ein Unterschied war/ist nicht wirklich spürbar wobei die Herren Ingenieure das Ding wahrscheinlich nicht aus Langeweile eingebaut haben.
    Aber wie gesagt mir ist das Fehlen nicht negativ aufgefallen.

  • Hi,
    wau das sieht aber mächtig schick aus, gefällt mir sehr gut.
    Hast Du da einen 1 Mann Höcker drauf ?
    Bis denn.
    Gruß, Volker.

  • Hi pek66,
    klasse Optik! Sowas in der Art schwebte mir nämlich auch vor - wenn auch nicht ganz so radikal.


    Grüzze, Wodit

  • Zurück zum Resonanzrohr. Ist damit die Verbindung der beiden Auspuffhälften gemeint?


    Wenn ja, dann dürfte auch das entfernen die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.


    Die Ural eines bekannten hatte das extra für den TÜV eingeschweißt "ab Werk". Hat ausgesehen als ob das von einem Lehrling in der ersten Woche gemacht gewesen wäre. Jeder konnte sehen, eigentlich war das ursprünglich nicht vorgesehen, aber vom deutschen TÜV so vrlangt worden.

    • Offizieller Beitrag

    das entfernen die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.

    Das ist durchaus möglich.


    Interferenzrohre haben gewollte Beeinflußung auf die Leistungscharakteristik, dazu müssen sie in Länge und Durchmesser genau abgestimmt sein.
    Durch das geänderte Schwingungsverhalten des Abgases wird sozusagen ein Ladeeffekt erzeugt, was sogar auch eine Leistungssteigerung beinhaltet.
    Die neue Gixxer hat z.B. (wieder) eines, zwischen 2. und 3. Krümmerrohr.


    Demzufolge kann auch ein absichtlich falsch dimensioniertes Interferenzrohr zur Drosselung verwendet werden.


    Also nicht einfach "irgendetwas" einschweißen. :whistling:

  • Volker. Ist ein GFK Heck mit der Optik einer frühen R1. Bei Bedarf bzw. spätestens alle zwei Jahre kommt ein Sozius-Sitzpolster mit etwas doppelseitigem Klebeband drauf (und danach auch wieder runter). Ist als Zweimann eingetragen.


    Um sicher jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen sollte eine Veränderung der Auspuffanlage natürlich eingetragen werden. Heisst bei mir "nach oben verlegte Originalschalldämpfer". Hat seither noch nie Fragen oder Beanstandungen diesbezüglich gegeben (Moped hat seit dem Umbau schon einige neue HU Plaketten bekommen :) ).

  • Das höherlegen ist kein Problem.
    Meist sind nur Krümmer, Schalldämpfer und eben irgendwelche "Querrohre" relevant für den TÜV.
    Z.B. der Sammler der XJ Baureihe ist nicht "genehmigungspflichtig", da mann man zusammenschweißen was man mag.
    Auch ein Rohr zwischen Krümmer und Schalldämpfer um eben das Endrohr irgendwo anders hinzuleiten, ist dem TÜV egal, solange der Durchmesser einigermaßen der selbe ist.

    • Offizieller Beitrag

    ich finde,da sollte man nicht allzuviel Geschiss drum machen.Bei dem Baujahr der 1FN darf man doch alles dranmachen,was nicht zu laut ist.
    Auch ist man ja nicht verpflichtet,bei einer Kontrolle verschämt anzumerken:äähhhm,Herr Wachtmeister,ich habe da das Interferenzrohr rausgetrennt,ist das schlimm?
    Es ist doch was schönes am Dämpfer eingraviert,das sollte doch reichen.

  • ich finde,da sollte man nicht allzuviel Geschiss drum machen.Bei dem Baujahr der 1FN darf man doch alles dranmachen,was nicht zu laut ist.
    Auch ist man ja nicht verpflichtet,bei einer Kontrolle verschämt anzumerken:äähhhm,Herr Wachtmeister,ich habe da das Interferenzrohr rausgetrennt,ist das schlimm?
    Es ist doch was schönes am Dämpfer eingraviert,das sollte doch reichen.

    Richtig, an alles vor Erstzulassung 1989 kannst du anbauen ( ab Krümmer) was du willst, irgendwas was gefällt, gar nix...darf nur nicht lauter sein als eingetragen , eine Leistungssteigerung entsteht in der Regal nicht, ausser man stimmt ihn ab., Natürlich kann ein kpl.Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj. 1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 1989 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig.. Ich fuhr an meiner 1FN alles mögliche von Cobra Racing, Yoshimura über Nikko Bakker , Micron etc. Aber richtig GUT lief sie nur mit dem original Auspuff. E- Nummer Pflicht ab EZ 1994 bei Austauschanlagen ( e- Nummer sollte natürlich für das Bike sein)
    Auszug Wikipedia:
    Näheres bestimmt in Deutschland § 49 StVZO. Im Fahrzeugbrief eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschgrenzwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit wurde der für Neufahrzeuge zulässige Höchstwert bereits mehrfach abgesenkt. Ältere Fahrzeuge müssen jedoch nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen Grenzwert einhalten (Bestandsschutz).
    Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen


    Edit: Es soll sogar Prüfer geben die einem zb. 102 db als Standgeräusch eintragen, nützt nur in einer Kontrolle GAR NIX, denn mit 102 db Standgeräusch kann man niemals auf die gesetzlich vorgeschriebenen , und NICHT veränderbaren, im Fzg.Schein eingetragenen 80 oder 82 db kommen( je nach Baujahr mal mehr oder weniger, änderte sich alle paar Jahre) ...das wird teuer :)

    Einmal editiert, zuletzt von JeeDee ()