Neue Kette

  • Hallo, ich bin neu hier bin 24 Jahre heiße Lucas komme aus Augsburg und fahre seit 4 Monaten eine Thundercat :S

    Ich hab mich hier angemeldet, weil meine Kiste jetzt dann eine neuen Kettensatz braucht und ich fragen wollte, ob es irgendwelche Empfehlungen gibt oder die original Übersetzung die beste ist?

  • Die originale Übersetzung ist die einzige die, die Betriebserlaubnis nicht erlöschen läßt.

    • Offizieller Beitrag

    WIllkommen im Trupp der Stimmgabelreiber@ Lucas

    https://www.fzr-forum.de/techn…&cat=71&id=437&artlang=de <-Da mal reingucken hlft ...mit Geardata kann man gucken wie es sich mit Bescleunigung und Topspeed bei Übersetzungsänderungen (die vom TÜV eingetragen werden müssten) auswirkt...ansonsten würd ich ein DID Kettenkit nehmen, denn das sollte man möglcihst immer als Ganzes ersetzen und nicht nur Einzelteile, es sei denn es geht einfach nur um Übersetzungsänderungen und der Rest ist noch nicht allzu lang in Gebrauch, denn verschiedene Abnutzungsgrade gleichen sich meist schneller an als einem lieb ist ;)


    Gruß aus Köln,

    Tom

  • Hallo, ich bin neu hier bin 24 Jahre heiße Lucas komme aus Augsburg und fahre seit 4 Monaten eine Thundercat :S

    Ich hab mich hier angemeldet, weil meine Kiste jetzt dann eine neuen Kettensatz braucht und ich fragen wollte, ob es irgendwelche Empfehlungen gibt oder die original Übersetzung die beste ist?

    Kommt darauf was du vor hast, willst du untertourig auf der Autobahn dahin rollen oder brauchst du von unten möglichst viel Schub?

  • Wenn du meinst eine Übersetzung gefunden zu haben, die dir passt.

    Frage VORHER beim TÜV nach ob er das einträgt.

  • Kettensatz eintragen? Das habe ich noch nie gehört. Die Leistung ist eingetragen, aber von der Sekundärübersetzung steht da nichts.

    Allerdings kann der TÜV da schon reinquatschen, wenn die technische Veränderung der Übersetzung zu weiteren Mängeln führt. So könnte die Kette vielleicht stärker auf den Kettenschleifer schleifen und somit was beschädigen.

    Letztendlich musst du das aber selber wissen, wenn du die schon gefahren hast und dir z.B. die Beschleunigung zu hart ist, könntest du die etwas länger wählen. Dadurch wird die zwar etwas schneller, benötigt aber bei konstanter Geschwindigkeit bei z.B. 100Km/h etwas weniger Sprit.

    Andere möchten gerne eine noch härtere Beschleunigung, weshalb auch immer.

    Ich habe an meiner FZR auch schon mal was probiert, bin aber wieder beim original angekommen. Ach ja, meinen letzten TÜV habe ich mit ein paar Zähne hinten weniger bekommen, das hat den TÜV-Prüfer 0 interessiert, obwohl er sich die nach den 12 Jahren Standzeit ganz genau angeguckt hat.

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • Link zur Übersetzung

    Für alle die den Bericht in Motorrad nicht lesen wollen ein Auszug:


    "Wichtiger Hinweis: Eine Änderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen."


    Es spielt also scheinbar keine Rolle was Tuco meint.


    PS: Mir ist es völlig egal mit welcher Übersetzung, erlaubt oder nicht ihr unterwegs seid. Aber wenn ein "Neuer" hier anfragt soll er wissen auf was er sich einläßt.

    Einmal editiert, zuletzt von Tscharlie ()

  • Zitat

    Die originale Übersetzung ist die einzige die, die Betriebserlaubnis nicht erlöschen läßt.

    Stimmt so nicht. Wenn die Anzahl der Zähne beibehalten wird, dürfen Ritzel und Zahnräder getauscht werden. z.B. 15 45 zu 14 46. Die Info stammt direkt vom TÜV Nord.

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  • Ahja, was in der Zeitung steht, muss ja stimmen, das habe ich von meiner Oma gelernt.

    Ich habe im letzten Jahr zum Erstenmal erlebt, dass ein Motorrad wegen dem ranzigen Kettensatz keinen TÜV kriegt. Aber noch nie, dass ein TÜV Prüfer die Zähne nachzählt, schon gar nicht vorne. Die Polizei bestenfalls früher bei meinem MoFa, was tatsächlich in der Betriebserlaubnis eingetragen war.

    Aber bitte, kann ja jeder halten, wie er will. Als nächstes muss ich wohl noch einen Gepäckträger eintragen lassen, oder was?

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • Achtung wir sind nur noch 2 Sätze von der Erwähnung der XJ 650 oder der FZ 750 entfernt ;)

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  • So schnell so viele Antworten danke. Momentan ist die original Übersetzung drauf und die finde ich irgendwie sehr kurz.

  • Erstens stammt die Aussage nicht von mir, sondern vom TÜV Onkel den ich gefragt habe und zweitens,

    hab ich irgendwo geschrieben, dass das Übersetzungsverhältnis gleich bleibt?

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  • Übersetzungsänderungen müssen eingetragen werden. Die originale Übersetzung ist Bestandteil der erteilten Betriebserlaubnis, Änderungen haben erheblichen Einfluss auf Emissionswerte und Geschwindigkeit.

    Was Tuco glaubt ist hier ziemlich egal und ob das kontrolliert wird oder nicht steht auf einem anderen Blatt.


    Die Aussage vom TÜV ist auch Quatsch. Das Übersetzungsverhältnis muss gleich bleiben!

    Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing
    (Oliver Wendell Holmes)


  • Bei der XJ 650 ist das echt ein Problem, die Übersetzung ändern ist ein wahnsinns Aufwand.:P

  • Es ist alles Quatsch, alles rückhaltlose Behauptungen. Irgendwo taucht immer jemand auf, der es besser weiß. Aber auch das ist ziemlich egal und belanglos, eben auch nur eine Behauptung ohne Referenz. Wer hat nun recht?

    Letztendlich kann es meinetwegen jeder für sich interpretieren wie er will, ich tue es ja auch.

    Eines stimmt natürlich, die Übersetzung verändert die Drehzahlen und somit die Emissionen bei gleicher Geschwindigkeit, daran ändert aber eine Eintragung auch nichts.

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nix sagen. Tut gar nicht weh.


    Es erlischt die Betriebserlaubnis. Nachzulesen in Paragraph 19 Absatz Zwei Nummer Drei der Straßenverkehrszulassungsordnung.


    Aber du wirst es trotzdem noch besser wissen, da bin ich mir sicher.

    Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing
    (Oliver Wendell Holmes)


  • Leute der Jung ist 24. ??

    Lucas willste bling bling haben hol dir ne Titan Nitrit beschichtete Kette. Die ist schon Porno und gut zu Pflegen. Gute Ketten Kits gibt es von Afram und Did. Sonst gibt es alle Farben und auch Kettenblätter aus Alu. Alles ne Preisfrage.

    Ich persönlich fahre D.I.D Kettenkits mit Doppelt verstärkter Tin Kette und Stahlkettenblatt und Ritzel.

    An der Übersetzung würde ich nichts ändern.


    LG Chris.

  • Abgaswerte kann man bei den alten Mopeds vernachlässigen den zulässigen Co-Gehalt von 4,5 Vol.% überschreitet man mit 500U/min mehr auch nicht wenn das Moped einigermaßen gut eingestellt ist.

    Bei der Lautstärke mit den zulässigen Messtoleranzen ist es vermutlich ähnlich.

    Am Ende muss jeder selbst wissen was er verantwoten kann.