• Offizieller Beitrag

    Damit würde der lästige Eintragungszwang entfallen- wenn das Reifenformat und die sonstigen Spezifikationen beibehalten werden.

    Mal sehen wie das dann in der Praxis aussieht.

    das wäre ja immerhin ein Ansatz,der einem recht hohen Mass an Vernunft zu entspringen scheint.

    Die Frage ist aber:

    Wertet die Rennleitung und im Fall des Falles die Versicherung so eine Absprache in einem,wie mir scheint,eher informellen Gremium auch als rechtsgültig ?

    Die Frage wegen der abweichenden Größe ist dann noch eine andere...

  • Man kann hoffen, denn auch bei dem leidigen Thema hintere Radabdeckung ist eine Harmonisierung zwischen StVO und EG-Zulassung eingetreten.

    Inzwischen interessiert das Teil da hinten unter dem Kennzeichen keinen Prüfer mehr.

  • [...] in denen die Prüfstellen angewiesen werden, auch bei älteren Fahrzeugen mit nationaler Zulassung die gleichen Regeln anzuwenden wie bei Fahrzeugen mit EU- Zulassung. Damit würde der lästige Eintragungszwang entfallen- wenn das Reifenformat und die sonstigen Spezifikationen beibehalten werden.

    Das hilft mir leider auch nicht weiter.
    Ich hab noch ne alte Honda in der Garage mit Zoll-Reifengrößen.... :(

    Letztes Jahr bei der HU wurde mir die Betriebserlaubnis entzogen.
    Bekommen hab ich die Betriebserlaubnis nur wieder durch die Eintragung einer Avon Reifenpaarung.
    Also wieder Reifenbindung.... <X

  • Das sind dann sicher die mit der Doppelbezeichnung in Zoll und Millimetern .

  • Ich hab jetzt vorne 100/90-18 und hinten MT90V16 statt 3.50S18 vorne und 130/90-16 hinten eingetragen.

    Hab keine lieferbare Reifenpaarung (von einem Hersteller) gefunden die vorne Zoll und hinten Metrische Maße hatte... :corona: