Reifen 2021 Einzelabnahme ohne Dimensionswechsel

  • Die können schreiben was sie wollen: für den CRA3 und die 4JH bekomme ich keine Unbedenklichkeitserklärung ohne den Vermerk "Eintragung erforderlich". Vor der Änderung in der Handhabe gabs die noch.

    Das Problem ist wohl, dass die Reifenfreigaben der Hesteller ihr Gültigkeit verlieren (zumindest bei nicht EU-Typzugelassenen). D.h. bei Mopeds mit Reifenfabrikbindung kommt man um eine Abnahme nicht herum.

    Deshalb ist der Vermerk von Yamaha, dass in der Regel keine Reifenfabrikabindung vorliegt, wichtig. Einige scheinen es z.B. geschafft zu haben den Vermerk "Reifenfabrikatbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" auszutragen. Ich bin mir allerdings recht sicher, dass das unser TUEV hier nicht macht. Wären ja schön blöd ...

    Immer in Bewegung bleiben.

  • Mein TÜV Ansprechpartner hat auch schon vor dem ganzen Reifenzirkus z.B. bei offenen 1000ern keine Reifenfabrikatsbindung ausgetragen. Das war ihm zu riskant.

    Die damaligen Bescheinigungen der Reifenhersteller reichten ihm zum kleben der Plakette für 2 Jahre.

    Im Juni muss ich wieder hin, dann werde ich erfahren was jetzt los ist.

    • Offizieller Beitrag

    es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr und Du brauchst die auch nicht,weil Du nur die Größen im Schein hast.

  • ich war mit meiner Kiste eben mal beim freundlichen TÜV Zoller in Frankenthal,

    in meinem Fall mit der 6 Zoll hinten aus der RN12 auf der YPSE und 190er Reifen wird und muss nichts eingetragen werden, so nebenbei sagte er "die Reifenhersteller stellen für die Kombination sowieso nichts aus und der TÜV trägt nur ein wenn der Reifenhersteller die entsprechende Vorarbeit liefert"

    was ich auch nicht wuste, hat mir der TÜV´ler gesagt, bei mir im Schein unter pos.17 ist ein (E) drinn und somit wird da künftig sowieso alles zur Sondereintragung also auch wenn ich zb. was eintragen lasse wie Bremshebel mit KBA Nummer, mit dem E in der 17 ist es wohl so (wenn ich das richtig verstanden habe) das sowieso keine ABE und Co greift da diese sich immer auf die Basis beziehen (E in 17 ist kein Basisfahrzeug mehr sondern komplett eine Sonderabname), heist wenn ich in 3 Monaten komme lass ich halt auch die Bremshelbel und MRA-Scheibe eintragen nach denen seit 10 Jahren kein Schwein gefragt hat (natürlich trotz ABE als Sonderabnahme weils vom Preis her geiler ist für den TÜV)

    wer soll denn da noch durchblicken?

    • Offizieller Beitrag

    ich bekomme jetzt die Eintragung "Reifen paarweise von einem Hersteller" und bin fertig damit... :cheers:

  • Das macht mein TÜVler schon länger.

    Beim Dirk haben wir das auch gleich gemacht als wir die umbauten eingetragen haben.

    Dann hast Ruhe für immer. 😉

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  • Gut zu wissen 😁 Dann weiß ich gleich was ich meinem Tüver diktieren muss. Die kleine brauch im Mai Tüv, vorn ist die falsche Größe eingetragen, und was noch drin steht an Reifen wie ME 33 fliegt alles raus. Nur noch 120/70-180/55 und Reifen paarweise.

    • Offizieller Beitrag

    Wie hast Du das geschafft?

    vernünftige Argumente und ein zugänglicher Gesprächspartner.

    1. bei meiner TRIUMPH SPRINT RS steht es so orginal drin,Vmax 230km/h (da musste natürlich nix gemacht werden,aber gutes Argument)

    2. bei meiner FZ750 (mit 2LA-Herz und 17Zoll PVMs) Vmax. 250km/h hat er mir nur Größen eingetragen und ich fahre natürlich vernünftigerweise "Reifen paarweise von einem Hersteller"

    (da musste natürlich auch nix gemacht werden,aber das gute Argument hier war statt jedem unsinnigen Mischmasch wird immer "paarweise" gefahren)

    3. bei der YPSe hatte ich für jeden Reifen,den man sinnvollerweise fahren wollte,bisher immer eine Herstellerfreigabe gefunden,hier jetzt "paarweise..."eingetragen.

    4. bei der DUC,nur 78PS,war es auch so,Freigaben für 120/180 auf den 3,5 und 5,5X17,und die ursprünglich für hinten vorgesehene 170/60er wird ergänzt mit 180/55,auch hier jetzt "paarweise..."

    • Offizieller Beitrag

    Mach doch nicht so ein Galama daraus.

    Fabrikatsbindung austragen lassen und gut ist.

    ja, ich weiss, dass Reifenfabrikatsbindung mit "R" anfängt und nicht mit "F".

    Die Zulassungsstelle hat's dafür richtig in den Schein geschrieben.

    ;)

    • Offizieller Beitrag

    ...das macht aber nicht jeder und die Reifen paarweise zu fahren,wie sie zusammen gehören macht schon Sinn.

    Aber Du darfst hinten Shinko und vorne Heidenau...

    • Offizieller Beitrag

    die haben aber keine Ahnung,die machen nur was der Lobbyist TÜV-Nord ihnen "nahelegt".

  • Von den Prüf-Organisationen TÜV, DEKRA etc. gibt es ein gemeinsames Papier zur einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften!

    Das liegt hier vor mir!

    Also Unsinn, das dem Tüv-Nord anzulasten;-)

    Es wird also bei der HU unterschieden zwischen:

    EU-Typengenehmigung,

    ABE nach StVZO

    oder

    wesentlich veränderte Fahrzeuge oder solche mit Einzelabnahme (E).

    Das alles ist jeweils in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden!

    2 Mal editiert, zuletzt von Ed58 (2. Mai 2021 um 15:53)

    • Offizieller Beitrag

    ja zeigs her !

    Der TÜV-Nord hat aber das BMVI jahrelang bearbeitet,daß die bisherige Praxis der Freigaben abgeschafft wurde,so bei Mopedreifen.de

  • Das Papier ist vom Januar 2021!

    Wie bekannt, so sind uns Veröffentlichungen derartiger Druckerzeugnisse hier verboten!

  • Das Papier ist vom Januar 2021!

    Wie bekannt, so sind uns Veröffentlichungen derartiger Druckerzeugnisse hier verboten!

    Schicke mir es mal per PN, bitte!

    Gruß

    Roland

    Danke im vorraus!