Leistungssteigerung 107kW - Reifenfreigabe

  • Moin aus der Nähe von Hamburg,

    Ich fange direkt mit meiner "RIESEN" Problematik an:

    Ich fahre eine Yamaha YZF1000R Thunderace, Baujahr 2000 und möchte die originale Yamaha-Leistungssteigerung (Entdrosselung) von 72 kW auf 107 kW eintragen lassen. Das originale TÜV-Teilegutachten stammt aus den Jahren 1997/1998 und die Leistungssteigerung an sich ist überhaupt kein Problem.

    Das Problem sind mittlerweile die Reifen.

    Durch die Leistungssteigerung erhöht sich die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 233 km/h auf 268 km/h. Der TÜV rechnet dann nach der bekannten Formel (1 % + 6,5 km/h) mit einer rechnerischen Geschwindigkeit von rund 277 km/h.

    Ich fahre aktuell Dunlop Sportmax RoadSmart II in der serienmäßigen Dimension:

    Vorderreifen: 120/70 ZR17 (58W)

    Hinterreifen: 180/55 ZR17 (73W)

    Von Goodyear/Dunlop habe ich bereits technische Unterlagen erhalten, aus denen hervorgeht, dass die Reifen bis 280 km/h geeignet sind. Allerdings reduziert sich laut Hersteller bei 280 km/h die zulässige Tragfähigkeit.

    Genau daran scheitert aktuell die Eintragung.

    Der TÜV-Sachverständige hat die Achslasten des Motorrads mit 160 kg vorne und 260 kg hinten angesetzt. Laut Dunlop reichen die reduzierten Tragfähigkeiten bei 280 km/h dafür nicht mehr aus.

    Was mich allerdings irritiert:

    Im originalen TÜV-Teilegutachten zur Leistungssteigerung steht auf Blatt 2 unter Punkt 2 ausdrücklich:

    "Für Fahrzeuge mit dieser Leistung sind alle Reifenpaarungen zulässig, die in der ABE des Fahrzeugs als Originalbereifung genannt sind. Werden andere als die in der ABE des Fahrzeugs aufgeführten Reifentypen verwendet, so ist deren Eignung gesondert nachzuweisen."

    Nach meinem Verständnis bedeutet das doch, dass die damalige Originalbereifung für die offene 107-kW-Version als geeignet angesehen wurde.

    Heute gibt es aber praktisch nur noch Reifen mit denselben Last- und Geschwindigkeitsindizes (58W vorne / 73W hinten). Einen höheren Lastindex habe ich bislang für diese Reifendimensionen nicht gefunden.

    Deshalb meine Fragen an euch:

    Hat jemand von euch die 107-kW-Version in den letzten Jahren noch erfolgreich eingetragen bekommen?

    Welche Reifen waren dabei montiert?

    Gab es damals eine besondere Reifenfreigabe oder Herstellerbescheinigung?

    Hat jemand vielleicht sogar noch alte Yamaha- oder Reifenfreigaben aus den späten 90er- oder frühen 2000er-Jahren?

    Oder ist die originale Yamaha-Leistungssteigerung heutzutage wegen der aktuellen Reifenfreigaben tatsächlich praktisch nicht mehr eintragungsfähig?

    Ich freue mich über jeden Hinweis oder Erfahrungsbericht, bevor ich noch mehr Geld in das Thema investiere.

    Vielen Dank im Voraus!

    Patrick

  • Wie wäre es bevor du mit deiner riesen Thematik erstmal so nett bist und uns etwas über dich erzählst? Wenn du in einen Raum voll fremder stolperst stellst du dich doch auch vor...

  • Wie wäre es bevor du mit deiner riesen Thematik erstmal so nett bist und uns etwas über dich erzählst? Wenn du in einen Raum voll fremder stolperst stellst du dich doch auch vor...


    Moin,

    Sorry dafür,

    Ich bin Patrick, 28 Jahre alt, komme gebürtig aus Niedersachsen und wohne aktuell in der Nähe vom Segeberg.

    Motorrad fahre ich seit meinem 19 Lebensjahr, bin schon kategoriemäßig alles gefahren und bin bei der YZF hängen geblieben. Schrauben tue ich auch mal gerne, aber immer in Maßen.


    Liebe Grüße

  • Evtl. mal zu einem TüV gehen der charakterlich ausgeglichen ist?

    Multitasking ist ein nettes Wort für fehlende Priorisierung 8)

  • Sind die Reifen fix?

    Das ist die Antwort der Google KI:

    Die originale Yamaha-Leistungssteigerung auf 107 kW ist heutzutage immer noch eintragungsfähig, allerdings scheitert es in Ihrem Fall an einer Fehlinterpretation der Achslasten durch den Prüfer in Kombination mit den Dunlop-Spezifikationen.

    Das Problem liegt nicht an Ihrem Motorrad oder den Reifen im Allgemeinen, sondern daran, dass der Sachverständige die maximalen Achslasten (die sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen) für die Berechnung bei Höchstgeschwindigkeit ansetzt. Das ist physikalisch bei Höchstgeschwindigkeit gar nicht möglich und bricht der Tragfähigkeit bei der Dunlop-Abschlagstabelle das Genick.

    Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung der Rechtslage, der technischen Hintergründe und Ihres Lösungswegs:


    Warum die Eintragung rein rechtlich zulässig ist

    1. Bestandsschutz der Fahrzeug-ABE: Die Yamaha Thunderace (Typ 4VD) wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) homologiert, die explizit beide Leistungsvarianten (72 kW und 107 kW) umfasst. Das von Ihnen erwähnte Gutachten bestätigt, dass die Serien-Reifendimensionen (58W und 73W) für die offene Version geprüft und freigegeben sind.
    2. Die Tragfähigkeits-Formel (W-Index): Ein Reifen mit dem Speed-Index W ist bis 270 km/h für 100 % seiner Tragfähigkeit zugelassen. Darüber hinaus (bis 300 km/h) greift eine lineare Tragfähigkeitsreduzierung. Bei Ihrer rechnerischen Prüfgeschwindigkeit von 277 km/h zieht der Reifenhersteller einen kleinen Prozentsatz der Tragfähigkeit ab.
    3. Der Denkfehler bei den Achslasten: Die vom Prüfer angesetzten Achslasten (160 kg vorne / 260 kg hinten) ergeben in der Summe 420 kg. Das entspricht dem maximalen zulässigen Gesamtgewicht (voll beladen mit Fahrer, Sozius und Gepäck). Eine Thunderace fährt aber bei echten 268 km/h niemals voll beladen mit zwei Personen und Gepäck – das ist fahrdynamisch und aerodynamisch ausgeschlossen. Bei Höchstgeschwindigkeit zählt die tatsächliche Radlast, die sich aus dem Leergewicht plus einem geduckten Fahrer ergibt.

    Direkter Vergleich: Tragfähigkeit vs. Realgewicht

    Die folgende Tabelle zeigt, warum die Argumentation des Prüfers in der Realität hinkt und warum moderne Reifen für die offene Leistung absolut sicher sind:

    Reifenposition & IndexMax. Tragfähigkeit (bis 270 km/h)Reduzierte Tragfähigkeit (bei 277 km/h, ca. -5 %)Angesetzte Achslast des Prüfers (Fehlerquelle)Reales Gewicht bei Top-Speed (Motorrad leer ca. 225 kg + Fahrer)
    Vorne: 120/70 ZR17 (58W)236 kgca. 224 kg160 kgAbsolut unkritisch (ca. 110–130 kg je nach Abtrieb)
    Hinten: 180/55 ZR17 (73W)365 kgca. 346 kg260 kgAbsolut unkritisch (ca. 180–200 kg inkl. Fahrer)

    Hinweis: Wie Sie sehen, liegen selbst die vom Hersteller reduzierten Tragfähigkeiten (224 kg / 346 kg) noch extrem weit über dem tatsächlichen Gewicht des Motorrads bei Höchstgeschwindigkeit.


    Konkrete Lösungen für Ihre Eintragung

    Da es für diese Dimensionen schlicht keine höheren Lastindizes gibt (58 und 73 sind der weltweite Standard für Supersportler), müssen Sie den bürokratischen Weg anpassen. Sie haben drei Optionen, um die 107 kW legal in die Papiere zu bekommen:

    1. Den Reifenhersteller wechseln (Der einfachste Weg)

    Dunlop ist bekannt dafür, bei den Abschlagstabellen sehr konservativ zu rechnen. Andere Reifenhersteller stellen für die offene Thunderace sogenannte Herstellerbescheinigungen nach § 19 (2) / § 21 StVZO aus.

    • Michelin und Continental sind dafür bekannt, sehr unkomplizierte Datenblätter für ältere Youngtimer bereitzustellen.
    • Nutzen Sie die Serviceportale von Michelin Motorrad oder Continental Reifen und fordern Sie ein technisches Datenblatt für die 107-kW-Variante der 4VD an. Oftmals ist darin die Tragfähigkeit bei Topspeed explizit für dieses Modell als "ausreichend" deklariert.

    2. Reifen mit "(W)"-Index wählen (Klammer-Index)

    Sollten Sie ohnehin bald neue Reifen benötigen, wechseln Sie auf Reifen, die das W in Klammern tragen: (58W) / (73W).

    • Das "W" ohne Klammer bedeutet: Zugelassen bis 270 km/h (mit Abschlägen darüber).
    • Das (W) mit Klammer bedeutet: Zugelassen für Geschwindigkeiten über 270 km/h. Für diese Reifen besitzen die Hersteller erweiterte Freigabelisten für exakte Motorradmodelle, bei denen der Tragfähigkeits-Abschlag bereits ab Werk für die Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Motorrads zertifiziert ist.

    3. Den Prüfer mit der "Ablastung im High-Speed-Bereich" konfrontieren

    Ein erfahrener, motorradbegeisterter TÜV- oder DEKRA-Prüfer (Unterschriftsberechtigter für Einzelabnahmen) weiß, wie man dieses Problem löst. Der Sachverständige kann bei der Eintragung im Freitextfeld des Fahrzeugscheins vermerken: „Bei Höchstgeschwindigkeit zulässiges Gesamtgewicht beachten: max. X kg“ oder das zulässige Gesamtgewicht für die Solofahrt begrenzen. Suchen Sie gezielt das Gespräch mit einer anderen Prüfstelle und erklären Sie das Dilemma sachlich.


    Wenn Sie mir das genaue Bundesland nennen, in dem Sie die Eintragung machen möchten, kann ich Ihnen spezialisierte TÜV-/DEKRA-Stützpunkte herausrechnen, die für Motorrad-Einzelabnahmen bekannt sind. Planen Sie zudem bald einen Reifenwechsel, oder möchten Sie den aktuellen Dunlop zwingend behalten?

    Grüße

    Oliver

  • Hi Patrick,

    willkommen bei uns im Forum.

    Ich hoffe das auch Du dich bei uns wohlfühlen wirst.

    Bis denn.

    Gruß, Volker.

  • Evtl. mal zu einem TüV gehen der charakterlich ausgeglichen ist?

    Hab schonmal bei der DEKRA angefragt und warte dort auf eine Antwort. Der Sachverständige des TÜV Nord macht leider Baustellen auf wo keine sind.

    Meines Erachtens interpretiert und argumentiert er einfach falsch... aber sag das mal einem Prüfer...

  • Hi Nils,

    Danke für die ausführliche Nachricht. Einige Zahlen (vorallem zu den Traglasten bei höheren Geschwindigkeiten: betragen bei 280kmh nur noch 65% der ursprünglichen Traglast) werden leider von der KI missinterpretiert. Dennoch stimmt wohl der Grundgedanke. Mir bleibt voraussichtlich keine Alternative als:

    1. Anderer Sachverständige (dessen Frau ihn liebt)

    2. Andere Reifen von Conti o.ä.

    3. Drosslung der Maschine durch Fachwerkstatt (Nachweispflicht gegenüber dem Prüfer)


    Danke nochmal für die Nachricht.

  • Moin und willkommen hier aus Ostfriesland.

    Also ich habe meine FZR 91 neu gekauft und da hatte sie 100PS und es waren Bridgestone VR Reifen montiert. Nach dem Einfahren, 1000Km wurde die gleich entdrosselt und beim TÜV abgenommen. Danach musste ich ZR Reifen fahren, vielleicht hat das ja damit zu tun.

    Wenig später waren sowieso alle offen und hatten von Haus aus ZR Reifen.

    „Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.“ Friedrich Schiller

  • Moin und willkommen hier aus Ostfriesland.

    Also ich habe meine FZR 91 neu gekauft und da hatte sie 100PS und es waren Bridgestone VR Reifen montiert. Nach dem Einfahren, 1000Km wurde die gleich entdrosselt und beim TÜV abgenommen. Danach musste ich ZR Reifen fahren, vielleicht hat das ja damit zu tun.

    Wenig später waren sowieso alle offen und hatten von Haus aus ZR Reifen.

    Moin, in die Nähe zu Ostfriesland zieht es mich auch ab September... ins Saterland, um genau zu sein.


    Habe ja auch ZR Reifen und vorne (58W) und hinten (73W) montiert, bin der Meinung das ähnliche Reifen auch an leistungsstärkeren und schwereren Motorrädern montiert waren/sind... Der Prüfer ist wahrscheinlich einfach ein harter Hund und hält sich Haarklein an alle Regularien...


    Danke für deine persönlichen Erfahrungen! 👍

  • Was ist denn das Problem? VA oder HA? Weil hinten könnte man vielleicht 190/55 fahren. Hätten nen 75er LI und würden auf eine 5.5 Zoll breite Felge montierbar sein.

    Grüße

    Oliver

  • Was ist denn das Problem? VA oder HA? Weil hinten könnte man vielleicht 190/55 fahren. Hätten nen 75er LI und würden auf eine 5.5 Zoll breite Felge montierbar sein.

    Tatsächlich VA und HI, bei der VA sind es 7kg und bei der HA 23kg...

    Über einen breiteren Hinterreifen hatte ich auch schon nachgedacht, es wird aber von der Nutzung auf 5,5Zoll Felgen aufgrund vom Fahrverhaltem abgeraten.

    Sogar die Reifenhersteller raten mir zu einem Wechsel der Prüfgesellschaft.

    Es bleibt also spannend...

  • Man fragt sich wie das bei der 1. und 2. Generation der Hayabusa gelöst wurde. Fährt über 300km/h, 450kg zulässiges Gesamtgewicht und Reifen mit identischem Lastindex. Hinten zwar einen 190/50R17 aber der hat auch 73W.

    Grüße

    Oliver

  • Fahre mal zu Jan Stecher, Stecher Motorradtechnik Barsbüttel. Der hat eine tollen Prüfer, die machen das!

    LG, Tanja

    Es ist nicht entscheidend wie schnell Du gehst, solange Du nicht stehen bleibst.

  • Man fragt sich wie das bei der 1. und 2. Generation der Hayabusa gelöst wurde. Fährt über 300km/h, 450kg zulässiges Gesamtgewicht und Reifen mit identischem Lastindex. Hinten zwar einen 190/50R17 aber der hat auch 73W.

    Genau mein Reden und meine Argumentation beim Sachverständigen...

    Habe nun vielversprechenden Kontakt zu einem DEKRA Fachmann, der macht mir Hoffnung und geht von einer Fehlentscheidung des Sachverständigen des TÜV-Nord aus...

    Ich werde berichten...

  • Fahre mal zu Jan Stecher, Stecher Motorradtechnik Barsbüttel. Der hat eine tollen Prüfer, die machen das!

    LG, Tanja

    Danke für den Kontakt Tanja,

    Werde ich evtl. in Anspruch nehmen...

    LG

    Patrick

  • UPDATE: DEKRA stimmt einer Eintragung zu, damit sollte das Problem gelöst sein.


    Das Dokument im Anhang könnte jemanden von euch bei ähnlichen Problemen eventuell auch helfen.


    Beim TÜV Nord bin ich aktuell mit dem vorgesetzten Sachverständigen in Kontakt, welcher den Sachverhalt aktuell prüft und mir im Anschluss Bescheid geben wird. Ich hoffe sehr das der Tüv Nord einlenkt und ihren Fehler einsieht.

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  • Aber das Dokument ist ein viertel Jahrhundert alt und die Profile gibt's schon ewig nicht mehr.

    Grüße

    Oliver

  • Aber zumindest steht da: Freigabe für gedrosselt und ungedrosselt. Das kann schon sehr hilfreich sein. Wenn ich das richtig verstehe war das ja das Problem hier :/

    Immer in Bewegung bleiben.

  • Aber das Dokument ist ein viertel Jahrhundert alt und die Profile gibt's schon ewig nicht mehr.

    Wie Foxy schon schreibt, geht eher um den schlanken Halbsatz mit der Zustimmung, dass die Entdrosselung zur damaligen Zeit keine Auswirkung auf die Reifenfabrikate hatte. Je mehr Unterlagen diese Aussage untermauern, umso wahrscheinlicher ist die positive Abnahme. YAMAHA schrieb außerdem, dass ihnen kein Fall bekannt ist, bei dem es in der Vergangenheit Probleme bei der Änderungsabnahme gab.