Moin aus der Nähe von Hamburg,
Ich fange direkt mit meiner "RIESEN" Problematik an:
Ich fahre eine Yamaha YZF1000R Thunderace, Baujahr 2000 und möchte die originale Yamaha-Leistungssteigerung (Entdrosselung) von 72 kW auf 107 kW eintragen lassen. Das originale TÜV-Teilegutachten stammt aus den Jahren 1997/1998 und die Leistungssteigerung an sich ist überhaupt kein Problem.
Das Problem sind mittlerweile die Reifen.
Durch die Leistungssteigerung erhöht sich die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 233 km/h auf 268 km/h. Der TÜV rechnet dann nach der bekannten Formel (1 % + 6,5 km/h) mit einer rechnerischen Geschwindigkeit von rund 277 km/h.
Ich fahre aktuell Dunlop Sportmax RoadSmart II in der serienmäßigen Dimension:
Vorderreifen: 120/70 ZR17 (58W)
Hinterreifen: 180/55 ZR17 (73W)
Von Goodyear/Dunlop habe ich bereits technische Unterlagen erhalten, aus denen hervorgeht, dass die Reifen bis 280 km/h geeignet sind. Allerdings reduziert sich laut Hersteller bei 280 km/h die zulässige Tragfähigkeit.
Genau daran scheitert aktuell die Eintragung.
Der TÜV-Sachverständige hat die Achslasten des Motorrads mit 160 kg vorne und 260 kg hinten angesetzt. Laut Dunlop reichen die reduzierten Tragfähigkeiten bei 280 km/h dafür nicht mehr aus.
Was mich allerdings irritiert:
Im originalen TÜV-Teilegutachten zur Leistungssteigerung steht auf Blatt 2 unter Punkt 2 ausdrücklich:
"Für Fahrzeuge mit dieser Leistung sind alle Reifenpaarungen zulässig, die in der ABE des Fahrzeugs als Originalbereifung genannt sind. Werden andere als die in der ABE des Fahrzeugs aufgeführten Reifentypen verwendet, so ist deren Eignung gesondert nachzuweisen."
Nach meinem Verständnis bedeutet das doch, dass die damalige Originalbereifung für die offene 107-kW-Version als geeignet angesehen wurde.
Heute gibt es aber praktisch nur noch Reifen mit denselben Last- und Geschwindigkeitsindizes (58W vorne / 73W hinten). Einen höheren Lastindex habe ich bislang für diese Reifendimensionen nicht gefunden.
Deshalb meine Fragen an euch:
Hat jemand von euch die 107-kW-Version in den letzten Jahren noch erfolgreich eingetragen bekommen?
Welche Reifen waren dabei montiert?
Gab es damals eine besondere Reifenfreigabe oder Herstellerbescheinigung?
Hat jemand vielleicht sogar noch alte Yamaha- oder Reifenfreigaben aus den späten 90er- oder frühen 2000er-Jahren?
Oder ist die originale Yamaha-Leistungssteigerung heutzutage wegen der aktuellen Reifenfreigaben tatsächlich praktisch nicht mehr eintragungsfähig?
Ich freue mich über jeden Hinweis oder Erfahrungsbericht, bevor ich noch mehr Geld in das Thema investiere.
Vielen Dank im Voraus!
Patrick