Gesetzauszug: Gemäß den Übergangsvorschriften ( §72 (2)StVZOzu § 49 (2a) Stvo ist für Fahrzeuge die vor … mehr zeigen01.04.1994 erstmals in Verkehr kommen keine Kennziechnung gem EWG Betriebserlaubnis erforderlich.
Also Vorsicht es sind nur Typennummer nund keine " E " Nummern.