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FZR_SPEEDY (2038-01-19 04:14)
Gesetzauszug: Gemäß den Übergangsvorschriften ( §72 (2)StVZOzu § 49 (2a) Stvo ist für Fahrzeuge die vor mehr zeigen01.04.1994 erstmals in Verkehr kommen keine Kennziechnung gem EWG Betriebserlaubnis erforderlich.

Also Vorsicht es sind nur Typennummer nund keine " E " Nummern.