FZ 750 Doppelscheinwerfer - bei welchem Modelljahr?

  • Hallo zusammen

    Habe hier in der SuFu auf die Schnelle nichts gefunden.

    Kann mir jemand sagen, ob und in welchen Modelljahren es bei der FZ 750 Doppelscheinwerfer in der Verkleidung gegeben hat (so wie auf dem Bild)? ) ?

  • Hi,

    ich hatte mir so einen Scheinwerfer mal aus der Bucht gegattert.

    Eingebaut hatte ich den nicht, ich werde mal schauen ob ich das Teil noch habe.

    Bis denn.

    Gruß, Volker.

    • Offizieller Beitrag

    natürlich in D unzulässig ;(

  • das gabs auch später bei der 3LE...einen doppelscheinwerfer der in D dem tüv nicht gefiel...ich hab einige US importe umgebaut...kann sein daß ich von denen noch welche rumliegen habe...war meinem boß egal...der hat die uns sonst alle in die tonne drücken lassen

  • Habe das Teil auch noch liegen und werde es einbauen.

    Mir egal ob der Tüv mosert oder nicht ich finde die Optik genial.

    "Lieber eine Schwester auf dem Strich, als einen Bruder auf einer Honda."
    (Ich habe natürlich nichts gegen Hondafahrer, aber den Spruch finde ich genial.)

    • Offizieller Beitrag

    das gabs auch später bei der 3LE...einen doppelscheinwerfer der in D dem tüv nicht gefiel...ich hab einige US importe umgebaut...kann sein daß ich von denen noch welche rumliegen habe...war meinem boß egal...der hat die uns sonst alle in die tonne drücken lassen

    da kann er aber nix mit anfangen

  • Wenn ihr einen Bekannten in Belgien oder Holland habt dann geht das auch legal.

    Der Bekannte kauft das Motorrad, meldet es in Belien oder Holland an, das ist kein Problem, denn beide schauen nicht nach einer E-Nummer auf den Beleuchtungsstreuscheiben.

    Dann kauft ihr das Motorrad zurück, der deutsche TÜV muss eine KFZ das in einem EU Land schon mal zugelassen wird auch hier ohne Änderung zulassen.

    Bingo: Die Doppelscheinwerfer sind legal.:)

  • natürlich in D unzulässig ;(

    Double fail Jochen:

    3BU leuchtet voll legal mit beiden Augen alle 2 Jahre die grauen Herren an.

    • Offizieller Beitrag

    ouh,shit...

    aber wenns die Herren nicht merken ist es trotzdem nicht wirklich legal,oder reklamierst Du schon ein Gewohnheitsrecht ?

  • Meine 2GM hat die auch. War damals ein Grauimport anno '88.

    Hab aber in den 30 Jahren nie Probleme gehabt.

  • Der Witz ist: Weder DEKRA noch TÜV haben jemals auch nur einmal gefragt!

    Einfach eingeschaltet, Einstellung geprüft, Fernlicht an, das war's.?

  • Hallo,

    ich besitze eine 2MF (wie FZ 750 2KK), in der Canada Ausführung. Die Maschine wurde "irgendwann" importiert.

    Sie besitzt serienmässig einen Doppelscheinwerfer und wurde seit 2005 mehrmals ohne jegliche Beanstandung

    getüvt. Der Scheinwerfer passt pug&play in alle FZs der jeweiligen Baujahre. Lediglich die Elektrik ist etwas

    different. Es leuchten immer beide Scheinwerfer (Dauerlicht, d.H. das Licht ist immer AN und lässt sich nirgends

    ausschalten - Schalter ON/Off gibt es nicht).

    Gruss, Weba

  • Ist der Doppelscheinwerfer eingetragen?

    Es gibt nämlich eine einfache Möglichkeit. (Habe ich schon ein paar mal erzählt.)

    Motorrad aus USA/Canada holen, in Holland zulassen, denen is alles egal.

    Danach in Deutschland zulassen, EU Länder müssen alle in einem EU Land zugelassenen Fahrzeuge ebenso zulassen.

    Daher hat unsere XJ 700 alle Lichtscheiben original, ohne E-Nummer, alles eingetragen bei der ersten Zulassung in der BRD aus Holland geholt. (Muß dort aber zugelassen sein, also schon EU-Papiere haben.)

  • Ob das so stimmt wage ich mal zu bezweifeln… denn als ich noch in Deutschland gelebt habe und ich mein belgisches Fahrzeug ummelden wollte, musste ich eine Konformitätsbescheinigung beantragen und anschliessend musste das Fahrzeug zum TÜV um eine Vollabnahme zu machen. Manche Sachen waren in Belgien erlaubt aber diese umbauten musste ich in Deutschland rückgängig machen.

    Richtig ist, dass es in manche Länder kein TÜV für Motorräder gibt, wie in Frankreich oder in Belgien. Aber in beiden Länder muss man, wenn man ein Motorrad aus dem Ausland importiert und anmelden möchte, eine Konformitätsbescheinigung beantragen ( aus dem Land wo es importiert wird, also in dem Fall Frankreich oder Belgien ). Nach der Beantragung bekommt man dann ein mehrseitiges Formular zum ausfüllen und muss dort diverse Angaben eintragen (Fahrgestellnummer, Leistung, und ähnliche Banalitäten…. aber auch Sachen wie die E-Nummer des Endschalldämpfer, Blinkergläser, Scheinwerfer, usw ... ). Falls irgendwelche Eintrage fehlen oder nicht mit deren Daten übereinstimmen, sieht es schlecht aus mit eine Anmeldung in ein TÜVfreier Land… das Paradoxe dabei ist, dass wenn das Motorrad erstmal angemeldet ist, in der Tat, keinen mehr was juckt was daran umgebaut wird…


    Auf Papier haben wir zwar ein vereintes Europa, in der Praxis sieht es aber etwas anders aus... vielleicht hat sich ja was in den letzten Jahr zum positiven geändert, aber das würde mich doch sehr wundern, da die Regeln ja eher immer strenger werden.

    Wie es in Holland aussieht weis ich nicht, dort habe ich nie gelebt. :)

    Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle

  • Du kannst das gerne bezweifeln.

    Unsere XJ 700 Maxim ist genau so zugelassen worden.

    Die beim Original nich vorhandenen Zusatzscheinwerfer mußte abgebaut werden. Der Rest ist so wie in USA erstmalig zugelassen.

    Ich habe sie in Holland geholt, EU Papiere waren erstellt, da in Holland zugelassen.

    Klar mußte der deutsche TÜV eine Abnahme machen, aber nichts, außer den Zusatzscheinwerfern, wurde beanstandet.

  • Wie gesagt, was Holland betrifft kenne ich mich nicht aus...

    Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle