Abblendlicht YZF 750

  • Was muss ich tun damit beide Scheinwerfer Abblendlicht haben?

    • Offizieller Beitrag

    darum gehts nicht.

    Du musst beide Abblendlicht-Fäden parallel verbinden,wegen TÜV am Besten mit einem Schalter...

    Also den grünen (oberen) vom linken Scheinwerfer auf den unbenutzen oberen am rechten Scheinwerfer

  • nein spielt keine rolle.

    meine blaue ist ne Französin.

    die leuchten ab werk auf beiden augen.

    bei uns war es damals vom gesetz her untersagt mit beiden .

    frag nicht warum es war so.

    mach gleich ein bild rein.;)

    :100: % Süd-Schwarzwälder


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    • Offizieller Beitrag

    Sven,die Gläser sind schon anders geriffelt.

    Ich hab das nicht so umgebaut,ist ja auch illegal...8)

    Wenn man das zumindest fachlich richtig machen will (aber immer noch nicht richtig legal) dann müsste man die Scheinwerfer aus den Ländern nehmen,wo es so legal ist.

    Lt meinem Schaltplan z.B.: Italy.

    GB und IRL steht auch daneben,aber die streuen ja zur falschen Seite.

  • Orginal in Frankreich ??

    ;)

    Bei meiner französin 4HD sind die scheinwerfer gleich wie die deutsche 4HN.

    nur eben der kabelbaum ist für zwei ausgelegt.

    und der tüv sagte kein ton.;)

  • Tut er nicht der TÜV, könnte er aber.

    Es wird recht locker gehalten, weil der Sinn verfehlt wurde. Im Gegensatz der konstruktiv originalen Doppelfunktion sind jetzt viele zu hoch eingestellt und die blenden erst recht.

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • Hi

    wenn der TÜV das mit den Beiden Scheinwerfer locker handhabt,dann müsste man trotzdem die Scheinwerfer aus den Ländern nehmen,wo es so legal ist.

  • neeee

    linksverkehr scheinwerfer gehen doch nicht wegen der streuscheibe.

    wenn dann die französischen.

    aber unsere kannst auch nehmen hatte meinen tüvler gefragt.;)


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    ist nicht nur optisch schöner du hast wesentlich mehr sich auf der strasse.

    und daher mehr sicht.;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Ypse Sven ()

  • neeee

    linksverkehr scheinwerfer gehen doch nicht wegen der streuscheibe.

    wenn dann die französischen.

    aber unsere kannst auch nehmen hatte meinen tüvler gefragt.;)

    Da hat einer sehr gut aufgepasst! 8o

  • wie SvenYpse richtig sagt gibt es Modelle wo beide Scheinwerfer gleich sind,da wurde in D schlicht einer abgeklemmt.Das durfte ich in meinem ersten profimecanicjob oft tun weil mein damaliger Boß fast alle Mopeds selbst containerweise im Ausland gekauft hat.Sogenannter Grauimporteur.

    Da gabs nicht nur Yams wo man Birnen abklemmen mußte.Viele der Imports hatten auch noch Blinker mit 2 Fadenbirnen,da mußte man dann auch die 4 Strippen noch kappen.

  • Die Kanadischen, mit Dauerlicht am Blinker?

    Das hat mir gefallen:thumbup:

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • nicht nur kanadische,der größte Teil der Mopeds wo ich das lahmgelegt habe waren US Modelle.Das war und ist der größte Markt.

    Viele Kunden sahen das wie du und baten mich meist bei der ersten Inspektion das wieder dran zu hängen ;)

  • Mir ist absolut unverständlich warum es hier verboten ist. Hat keine Nachteile und sieht geil aus ?

  • wenn du den doppelten Scheinwerfer meinst...ich bin ja alt und habe die Erklärung vor Dekaden das 1. Mal gehört...typisch deutsch archaisches Erbsenzählen,dieses Verbot soll verhindern daß man ein Kraftrad mit einem 2 Spurkfz verwechseln kann.

  • Ja, das kenne ich auch so.

    Es reicht nicht, keinen Plan zu haben, man muss auch unfähig sein, ihn auszuführen. :mono:

  • Nein. Ich meinte die seitlichen Leuchten. Beim Moped halt die Blinker, beim Pkw Seitenmarker. In einigen Ländern vorgeschrieben, hier arg verboten. Zumindest beim Pkw.

  • soweit ich weiß hier generell immer noch unzulässig.

    Da ist der Grund zumindest der mir mal genannt wurde daß es mißverständlich sein könnte wenn der Blinker immer an ist.Also daß das als eine Art blinken gesehen werden könnte.