Reifen 2021 Einzelabnahme ohne Dimensionswechsel

  • Hallo zusammen,


    ich dachte ganz kurz ich hätte das Thema welche Reifen eine Eintragung brauchen verstanden. Wollte jetzt wieder die CRA3 vom meiner Werkstatt auf meine FZR 600R 4JH draufmachen lassen. Dann kam zurück: "Geht nicht". Hab dann meinen Schein hingeschickt, dann hiess es: "Vielleicht doch". Die Frage ist ja wohl nicht: "Reifen ja oder nein", sondern "Einzelabnahme - Begutachtung nach § 19 Abs.23 StVZO: ja oder nein".


    Stand ist:

    • Schein mit Angabe 120/60ZR17TL, 160/60ZR17TL, Kommentar: "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
    • Lt. Yamaha (https://www.yamaha-motor.eu/de/de/faq/faq-zweirader/) : "Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer
      Yamaha der Satz "Reifenfabrikats-Bindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikats-Bindung vor."
    • Es sollen CRA3 der entsprechenden Dimension verbaut werden (die exakt den Dimensionen im Schein entsprechen)
    • Die Conti Bescheinigung für den CRA3 und die 4JH enthält: "Dient als Begutachtungsgrundlage (Begutachtung gemäß §19 (2) StVZO ist erforderlich).Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor."

    TÜV sagt: "Niemand da der Ahnung hat, Montag nochmal anrufen". Die Werkstatt wartet auf okay für die Bestellung.


    Was sagt Ihr?


    Danke!

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    • Offizieller Beitrag

    tcha,bei unseren alten Bikes mit ABE-Zulassung müssen Reifen die ab DOTXX20 sind,jetzt eingtragen werden,

    die,die im Schein stehen gibts ja nicht mehr.

    Von der Reifenherstellern gibts ja jetzt auch keine Freigaben mehr,sondern Herstellerbescheinigungen,

    die sollten dem TÜV als Grundlage für seine "Prüfarbeit" dienen.

    D.H.: der Hersteller macht die Arbeit und der TÜV kassiert für die Prüfung ob die Reifen schwarz und rund genug sind und an der richtigen Felge montiert...

  • die im Schein stehen gibts ja nicht mehr.

    Im Schein steht:

    120/60ZR17TL, 160/60ZR17TL


    Das heisst zumindest im Schein steht kein Hersteller. Im Handbuch stehen 4 Reifentypen von den größten Herstellern ... aber das Handbuch kann da ja nicht bindend sein - ist ja nicht Teil des Scheins. Eigentlich müssten das doch die Reifen sein, die für die Homologation verwendet wurden, die noch zulässig sind, oder?

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  • Ich würde einfach 120/60ZR17TL und 160/60ZR17TL aufziehen (Speedindex beachten).
    Die Größen stimmen und ich glaube nicht, dass irgendein Kontrollorgan nach der FZR Betriebserlaubnis googelt.

    Wenn die Größe zum Schein passt und die Profiltiefe nicht grenzwertig ist, glaube ich nicht dass die deswegen ein Fass aufmachen.

  • Ich werde mir auf jeden Fall die CRA3 draufmachen lassen.

    Ich wollte das jetzt einfach nur verstehen - aber vielleicht muss man den Mist auch einfach hinnehmen X(

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  • Ich wollte das jetzt einfach nur verstehen

    Damit bist du schon einen Schritt weiter als die Kontrollorgane.

    Ich war nach der Einführung dieses Schwachsinns über eine Stunde beim TÜV...
    Zwei Mann haben wie wild ihre Unterlagen und Verkehrsblätter durchwühlt um mir meine Frage halbwegs beantworten zu können.

    Mein Problem ist (war) das ich bei meinem Hobel (Bj.2014) eine Reifenbindung eingetragen hab.
    Der Reifen ist aber <X
    Also hab ich Reifen mit Freigabe aufgezogen.
    Freigaben gelten aber nicht mehr.

    Die erste Antwort vom TÜV war:
    Zieh einfach einen Reifen in der passenden Dimension auf, die Reifenbindung ist entfallen.

    Tjaaa.....zu diesem Zeitpunkt gab es aber nur einen einzigen Reifen in dieser Größe mit den passenden
    Angaben auf den Reifen...der der eingetragen ist und der ist <X
    Also wieder von vorne..... :dontsee:

  • Kann Matthias da nur zustimmen, zieh das drauf was drin steht. Alles andere ist nur mit rennerei, TÜV hier, TÜV da, rum telefonieren verbunden und am Ende muss du dich dem fügen was erlaubt ist.

    Hatte ich mit meiner 3HE auch mitgemacht.

    Aktuell muss ich auch grad zwecks Änderungs/-einzelabnahme durch die halbe Welt telefonieren X/

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • zieh die grösse auf, die im Schein steht.

    Andere Größen müssen eingetragen werden.

    Das Problem ist, dass in der Bescheinigung von Conti für die 4JH und die passende Größe auch eine Eintragung verlangt wird. Das verstehe ich nicht.

    Immer in Bewegung bleiben.

  • :/
    Hast du mal nen Link zu der Bescheinigung?

  • Genau, was steht im Schein?

    Siehe erstes Post:


    Schein mit Angabe 120/60ZR17TL, 160/60ZR17TL, Kommentar: "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"


    Lt. Yamaha (https://www.yamaha-motor.eu/de/de/faq/faq-zweirader/) : "Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer
    Yamaha der Satz "Reifenfabrikats-Bindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikats-Bindung vor."

    Immer in Bewegung bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    stimmt,wenn im Schein keine Marken bzw. Modelle drinstehen,bist Du aus dem Schneider damit.

    Der Zusatz "Reifenfabrikats-Bindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" beizieht sich auf die ursprüngliche Betriebserlaubnis,heute COC.

    Der Zusatz ist bei meiner Triumph auch drin und es gibt zur Klarstellung eine Bescheinigung von Tr. daß diese Betriebserlaubnis keine Fabrikatsbindung enthält

  • Das heisst aber auch, dass die Conti Bescheinigung für die 4jh falsch ist ... Ich frag mal bei Yamaha nach einer Bescheinigung wegen dem Zusatz.


    Danke Euch :thumbup:

    Immer in Bewegung bleiben.

  • Das heisst aber auch, dass die Conti Bescheinigung für die 4jh falsch ist ... Ich frag mal bei Yamaha nach einer Bescheinigung wegen dem Zusatz.


    Danke Euch :thumbup:

    Das interessiert mich auch da ich auch betroffen bin

    suum cuique