Hallo zusammen,
ich dachte ganz kurz ich hätte das Thema welche Reifen eine Eintragung brauchen verstanden. Wollte jetzt wieder die CRA3 vom meiner Werkstatt auf meine FZR 600R 4JH draufmachen lassen. Dann kam zurück: "Geht nicht". Hab dann meinen Schein hingeschickt, dann hiess es: "Vielleicht doch". Die Frage ist ja wohl nicht: "Reifen ja oder nein", sondern "Einzelabnahme - Begutachtung nach § 19 Abs.23 StVZO: ja oder nein".
Stand ist:
- Schein mit Angabe 120/60ZR17TL, 160/60ZR17TL, Kommentar: "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
- Lt. Yamaha (https://www.yamaha-motor.eu/de/de/faq/faq-zweirader/) : "Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer
Yamaha der Satz "Reifenfabrikats-Bindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikats-Bindung vor." - Es sollen CRA3 der entsprechenden Dimension verbaut werden (die exakt den Dimensionen im Schein entsprechen)
- Die Conti Bescheinigung für den CRA3 und die 4JH enthält: "Dient als Begutachtungsgrundlage (Begutachtung gemäß §19 (2) StVZO ist erforderlich).Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor."
TÜV sagt: "Niemand da der Ahnung hat, Montag nochmal anrufen". Die Werkstatt wartet auf okay für die Bestellung.
Was sagt Ihr?
Danke!