Die können schreiben was sie wollen: für den CRA3 und die 4JH bekomme ich keine Unbedenklichkeitserklärung ohne den Vermerk "Eintragung erforderlich". Vor der Änderung in der Handhabe gabs die noch.
Das Problem ist wohl, dass die Reifenfreigaben der Hesteller ihr Gültigkeit verlieren (zumindest bei nicht EU-Typzugelassenen). D.h. bei Mopeds mit Reifenfabrikbindung kommt man um eine Abnahme nicht herum.
Deshalb ist der Vermerk von Yamaha, dass in der Regel keine Reifenfabrikabindung vorliegt, wichtig. Einige scheinen es z.B. geschafft zu haben den Vermerk "Reifenfabrikatbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" auszutragen. Ich bin mir allerdings recht sicher, dass das unser TUEV hier nicht macht. Wären ja schön blöd ...