Import Bike Bj.1985 Vollabnahme ?

  • Hallo,
    ich möchte ein Bike mit Bj 1985 aus den Niederlanden importieren.
    Woran erkennt der Prüfer bei der Vollabnahme die Erstzulassung?
    Ich konnte im NL Brief nur das Baujahr lesen auch die FG Nummer ist eindeutig 1985 aber wichtig wäre ja wegen DB Eintragungen etc die EZ oder ?
    Hat da jemand Erfahrungen oder kann Tipps geben?
    Ich konnte im www einfach nichts adäquates er-googeln.

    VD
    refresco

  • Hallo,

    meine Erfahrung ist, erstmal beim TÜV-Prüfer vor so einer Aktion mit Import nachzufragen.

    Kann dir mal ein ähnliches Beispiel aus eigener Erfahrung "ungefähr" noch so schildern:

    1985 war ich mit einer RD 250/400 unterwegs, wo ich bei einem Nachbarn eine KH350 S2 Bj.72 in der Nachbarschaft entdeckte. War hoher Lenker drauf und sonst original. Der Besitzer (sein Sohn) war 1974 an einer Krankheit gestorben und der Brief sowie sämtliche Unterlagen waren verschwunden. Kawasaki Weil in Solingen konnte mir damals nicht helfen (!), es gab sogar schon Probleme mit Ersatzteilen.
    Dann habe ich den TÜV-Prüfer gefragt, und er hat mit der Fahrgestellnummer und Typ-Bezeichnung eine Anfrage beim KBA gemacht. Die haben dann einen Blankobrief zugeschickt an den TÜV. Den oder eine Kopie davon hab ich sogar noch.

    Dann ging alles recht flott. Motorrad wieder fit gemacht und schwarz lackiert, Tommaselli Stummel Lenker drauf. Die ganze Aktion hat damals über 200 DM beim TÜV gekostet, war für mich als Lehrling mit 400 DM im Monat viel Geld. Nur leider hat sich das Teil immer mehr als 10 Liter Sprit auf 100km gezogen, war mir dann irgendwann zu teuer. So 12 Liter im Durchschnitt, und das mit einem 14 Liter Tank...

    Ging aber wie Sau :hell01:

    Gruss :wink:

    und viel Erfolg

    Zodiac

  • @ refresco
    Hab soeine ähnliche Porzedur hinter mir, mit einer YZF aus Italien.
    Folgendes hat die Stadt Köln im Angebot.
    Bei uns in München ist es aber genau so.
    Das die Niederländer keine EZ in die Abmeldebescheinigung eintragen ist mir neu, machen nur die ITALENER so.
    Und wenn gar kein EZ-Datum mehr zu rauszubringen ist,
    wird in AUSNAHMEN bei MOTORRäDER, der erste Werktag im Mai des Baujahres hergenommen.

    Hier die Punkte:
    Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
    Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen.

    Benötigt werden:

    - Ausländische Fahrzeugpapiere
    - Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
    Beachten Sie bitte den Überblick in der Produkt-Info zu verschiedenen Zulassungsunterlagen in der rechten Spalte.
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
    maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
    - * Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den Tüv
    siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
    - * Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
    siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
    - Nachweis der Verfügungsberechtigung
    Kaufvertrag oder Originalrechnung
    - Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges
    Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland.
    - Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
    Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
    - Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
    - Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
    - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
    - Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    oder siehe:http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/…4378/index.html