Standlicht entfernen?

  • hab mal gehört das man beim Moped das Standlicht entfernen kann? Stimmt das? Hab scho die suche benutzt finde aber keine treffende aussage darüber. Muss ich das dann beim Tüv austragen lassen?
    Hintergrund ist meine FZR bekommt im Winter ne neue Lackierung und ich wollt vorne ne schöne große 46 :top: aufkleben, nur leider is da des Standlicht a weng blöd im weg :motz:

    Danke für die Tipps schonma

    so denn

    shoot

  • Motorräder die eine Beleuchtung nach STVZO haben brauchen keine
    Begrenzungsleuchte, dürfen aber eine haben diese aber nur im Scheinwerfer. Farbe Weiß.

    Motorräder welche eine EG-BE haben müssen Begrenzungsleuchten haben. Eine
    oder Zwei wahlweise einzeln oder in Scheinwerfern symetrisch zur
    Fahrzeuglängsachse. Farbe Weiß.

    Max Höhe der Anbringung nach STVZO 1500mm,
    nach EG -Rili irgendwo zwieschen 350- 1200mm Höhe

    Deshalb sind bei den älteren FZR die Standlichter außerhalb des
    Scheinwerfers verboten gewesen, und meist durch eine Blende
    erstetzt worde. Nach EG sind die aber zulässig.
    Bedenke: Wenn beide Scheinwerfer leuchten, hast Du eine
    Beleuchtung nach EG-Rili, und brauchst eine symetrisch angeordnete
    Begrnzungsleuchte. Ginge aber eben auch in den Scheinwerfern.

    Eigentlich alles ganz logisch

    Freddy

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    SCHLESWIG-HOLSTEIN
    Der echte Norden

  • In meiner 3LK ist kein Standlicht drin (sondern so ne Blende) und im Schein ist das wohl ausgetragen...
    Kann ich dir auch scannen, wenn dir das hilft...

    FreiZeitRenner

  • Zitat

    Original von bollex
    In meiner 3LK ist kein Standlicht drin (sondern so ne Blende) und im Schein ist das wohl ausgetragen...
    Kann ich dir auch scannen, wenn dir das hilft...

    Klar, Du hast eine FZR serienmäßig nach STVZO mit einem
    Abblend/Fernlicht und einem Fernlichtzusatzscheinwerfer.
    Du darfst garkein Standlicht außerhalb haben, du müßtest es in den
    Scheinwerfer bauen. Aber da es nicht Vorgeschrieben ist, haste eben
    keines.
    Somit darfst Du keine 2 Abblenlichter vorne haben :bäää:

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  • @shoot, sag mal dein Endtopf der sieht irgendwie verdächtig nach
    einem MAB Topf aus! Was ist denn das?

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  • Zitat

    Original von Freddy
    Aber da es nicht Vorgeschrieben ist,

    Also brauch Shoot sich weiter keine Sorgen machen...?

    Zitat

    Original von Freddy
    Somit darfst Du keine 2 Abblenlichter vorne haben :bäää:

    Hab ich aber :rolleyes: :gruebel: :egal: :floet: :ili:

    FreiZeitRenner

  • Tja Bollex, nicht erwischen lassen.

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  • Bei mir steht im Brief, Begrenzungsleuchte außerhalb des Scheinwerfers. Wenn das so eingetragen ist (wovon ich mal ausgehe), muss man das Ding auch haben, ansonsten einfach autragen lassen.

  • Danke erstma für die infos...

    Freddy: Der Endtopf is von L&W (mit EG-ABE). Kann bei gelegenheit nächste woch ma n Soundfile reinstellen, bin sehr zufrieden mit dem Klang.

    MAB? noch nie gehört :gruebel:

    Dann werd ich ma zum Tüvi fahren und mir das Standlicht austragen lassen....


    merci

    shoot

  • Hab meins auch rausgenommen... Gib mal laut was der TÜV-er sagt...

    P.S.: Dann is doch das Standlicht bei der 3HE generell eigentlich nciht zulässig?! :stupid:

  • Zitat

    Original von Freddy
    Tja Bollex, nicht erwischen lassen.

    Wie gesagt, Import-Modell. Ist alles eingetragen und hat alles seine Richtigkeit...

    FreiZeitRenner

  • Ich hab auch ne 3LF mit externem Standlicht, aber das steht nirgendwo extra drin. Hat aber auch noch niemand etwas gesagt, und wüßte auch nciht, wer sich an sowas stören sollte...
    wenn jemand was dagegen hat, wird es ausgebaut - und wieder gewicht gespart ;)