Höchstgeschwindigkeit Fahrzeugschein

  • Hallo,

    hab meine Thunderace letzte Woche zugelassen.

    Heute sehe ich, dass im Schein unter Höchstgeschwindigkeit 169 km/h steht.

    Leider hab ich den Schein vom Vorbesitzer nicht mehr...bzw. nur die linke Seite fotografiert....grrr

    Der Vorbesitzer meint sich zu erinnern, dass das beu ihm auch so war.

    Die Ace ist mit 108kw eingetragen

    Fragen:

    1. Hat die Zulassungsstelle aus 269 169 gemacht?

    2. Was steht bei euch als Höchstgeschwindigkeit?

    3. Die Zulassungsstelle holt sich jetzt die Daten vom KBA, oder?

    4. Die 169 km/h so stehen lassen wäre nicht gut, oder?


    Danke vorab!

    René

  • Hmm, wenn Du jetzt in einer 80er Zone mit 170km/h geblitzt wirst, dann könnte es eng werden...;)


    Ich denke wichtig ist, dass bei den Reifen der richtige Geschwindigkeitsindex mit dabei steht ansonsten ist die Höchstgeschwindigkeit was für´s Kartenquartet.

    Grüße

    Oliver

  • Ich habe in 34 Jahren nicht danach in meinem Fahrzeugschein geschaut und es ist mir nun wirklich völlig egal. Der Händler hat mir die damals entdrosselt und vom TÜV abnehmen lassen, ab jetzt solle ich ZR Reifen fahren, meinte er dann und das ergab für mich Sinn.

    „Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.“ Friedrich Schiller

  • Das können nur Tippfehler sein.

    Eine FZR1000 steht in Tests mit 267 km/h.

    Wieso sollte die Ace 100 km/h langsamer sein?

    Da werden sogar 275 km/h angegeben:

    https://www.motorradundreisen.de/motorraddatenb…%20275%20km%2Fh.

  • Ob da jetzt 190, 200 oder 269 im Schein stehen isg mir persönlich auch egal.

    Die Frage ist: gibt es Fälle, wo dad rechtliche Konsequenzen hätte.

    Solange die richtigen Reifen drauf sind vermutlich nicht..

  • doch, alle angaben im schein müssen der richtigkeit entsprechen !

    also zum amt und berichtigen lassen, wenn du lust auf dskussionen hast lass s laufen.

    spätestens bei der nächsten kontrolle wirst du spaß haben , so oder so ;)

  • doch, alle angaben im schein müssen der richtigkeit entsprechen !

    also zum amt und berichtigen lassen, wenn du lust auf dskussionen hast lass s laufen.

    spätestens bei der nächsten kontrolle wirst du spaß haben , so oder so ;)


    Seh ich auch so. Würde ja gern aufs Amt, aaaber:

    Woher bekommt man die Höchstgeschwindigkeit für die offene Version?

    Bei der Zulassungsstelle nicht.

    Nach Anfrage bei Dekra bekomme ich nur die 233 km/h der "offiziellen" 72kw Version.

    Beim Yamaha-Händler kann man für lockere 75 Euro ein Datenblatt bestellen. Aber auch da ist nicht sicher ob die offene Version drinsteht.


    Und nu? In welchem System ist die offene hinterlegt? Ein Wahnsinn hier in Deutschland...X(

  • Im Teilegutachten zur Ace steht bei Umrüstung auf 107 KW unter 2.

    u.a.

    Höchstgeschwindigkeit 268 km/h.

    Das Gutachten liegt mir vor.

    Dieses wurde von YAMAHA Deutschland seinerzeit in Auftrag gegeben.

    Edited 2 times, last by Ed58 (March 31, 2025 at 4:50 PM).

  • Das wird schlicht der ähnliche Tippfehler sein wie meine 130/60 ZR17 vorne und hinten...

    16V fährt jede Sau!

    FZR-Umbau hier: | SoS-Racing-Blog: | Alltagshure: Touareg 7P TDI 245 PS.

    "Wer an Polens Grenze (zu Weißrussland) "Germany" schreit sucht kein Asyl."

    Gottfried Curio

    footer1469651627_15328.png

  • Im Teilegutachten zur Ace steht bei Umrüstung auf 107 KW unter 2.

    u.a.

    Höchstgeschwindigkeit 268 km/h.

    Das Gutachten liegt mir vor.

    Dieses wurde von YAMAHA Deutschland seinerzeit in Auftrag gegeben.

    Hm...In meinem Schein steht 108 kw. Gab es noch andere Umrüstungen?

  • Wobei der Schreiberlingen bei der Zulassungsstelle klar zu machen wäre, dass ein 1000er Motorrad mit 108 KW unmöglich nur ~ 169 km/h erreichen wird,?

    Da kann man 3 Gänge ausbauen.

  • Wobei der Schreiberlingen bei der Zulassungsstelle klar zu machen wäre, dass ein 1000er Motorrad mit 108 KW unmöglich nur ~ 169 km/h erreichen wird,?

    Da kann man 3 Gänge ausbauen.

    Ich hoffe das klappt. Wäre das einfachste.

    Normalerweise hat ja die Zulassungsstelle eine direkte Anbindung an das KBA.

    Bleibt zu hoffen, dass da auch alle offen Versionen hinterlegt sind...

  • Der original TÜV hat auch einen direkten Draht zum KBA, da würde ich zuerst mal fragen.

    „Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.“ Friedrich Schiller

  • Der original TÜV hat auch einen direkten Draht zum KBA, da würde ich zuerst mal fragen.

    Hab ich auch schon dran gedacht.

    Hab bloß irgendwie Bedenken, dass ich die Entdrosselung nachweisen muss. Was ja nicht mehr möglich ist. Ist ja ewig her.

    Oder bin ich da zu pessimistisch?

  • Nur noch zum Verständnis:

    Steht bei den 98 PS Versionen im Schein: leistungsbeschränkt?

    Oder galten die als "offen" ? Sozusagen "händleroffen"

  • Update:

    sowohl bei TÜV und DEKRA ist eine einfache Änderung der Höchstgeschwindigkeit nicht möglich...


    Die finden nur die 72kW Version

    Im Moment schaut es so aus, als müsste ich die Leistungserhöhung passend zu den 108 kw (wahrscheinlich Alphatechnik)

    nochmal kaufen. Wahrscheinlich auch neu eintragen lassen....


    Ein Wahnsinn....