• Moin,

    war gerade am Stöbern und entdecke bei MOTORRAD online Folgendes:

    Quote

    Rückruf 1995 Austausch des hinteren Federbeins wegen Bruchgefahr der Kolbenstange; betroffen waren folgende Fahrgestellnummern: 4JH-021101 bis -023430, 4MH-000101 bis -000170 (jeweils Modell 1994) sowie 4JH-047101 bis -047900 (Modell 1995)

    Ein kurzer Blick in den Brief ergibt, dass meine Maschine genau dort reinfällt. Kann ich irgendwie erkennen (z.B. am Federbein selbst), ob einer der Vorbesitzer das Ding schon zurückgebracht hatte? Am besten, ich fahre Montag mal zum Freundlichen... Ist die Rückrufaktion bekannt?

  • So, habe mich mal mit Yamaha in Verbindung gesetzt. Der Punkt soll gelb sein und ist bei mir nicht vorhanden. Da hat sich der Händler vor Ort von überzeugt. Habe meine Fahrgestellnummer da gelassen und kriege Nachricht, ob irgendwo verzeichnet ist, dass das Bein meiner Kiste ausgetauscht wurde. Wenn das nicht der Fall ist, oder die Sache nicht zu rekonstruieren ist, dann bliebe denen ja eigentlich nichts anderes übrig, als mir für lau ein neues Beinchen zu spendieren. Klingt fast zu schön, um wahr zu sein, aber ein klitzekleines Fünkchen Hoffnung habe ich da schon. :grins3:

  • Ob ihr's glaubt oder nicht, ich kriege ein

    niegelnagelneues Federbein Und zwar umsonst!

    Leute, guckt in euren Fahrzeugschein nach den obigen Fahrgestellnummern. Wenn eure Kiste da reinfällt und ihr keinen gelben Punkt am Beinchen habt, dann schleunigst zu Yamaha!

    Sofern die Rückrufaktion nicht bekannt ist, könnte/sollte man das vielleicht pinnen.

  • Dann muss ich ja mal schnell zum Händler flitzen... die Fahrgestellnummer fällt bei meiner da rein und ein gelber Punkt ist nicht da, zumindest kann ich keinen entdecken.

  • Der gelbe Punkt befindet sich, wenn dann unten an der
    Gabelklaue an der Seite. Wobei mir nicht bekannt war, das
    auch die Beine mit den Ausgleichsbehältern betroffen waren :gruebel:

    Der Rückruf liefer über Yamaha mit Angaben vom Kraftfahrtbundesamt
    per einfachem Einschreiben, also sollte jeder Halter in Kenntnis
    gesetzt worden sein.

  • Quote

    Original von Sonja
    Der gelbe Punkt befindet sich, wenn dann unten an der
    Gabelklaue an der Seite. Wobei mir nicht bekannt war, das
    auch die Beine mit den Ausgleichsbehältern betroffen waren :gruebel:

    Der Rückruf liefer über Yamaha mit Angaben vom Kraftfahrtbundesamt
    per einfachem Einschreiben, also sollte jeder Halter in Kenntnis
    gesetzt worden sein
    .

    Nur dumm, wenn sich der Halter damals nicht drum geschert hat und die Maschine ohne den Austausch hat machen zu lassen, verkauft hat und dem Käufer nicht mitgeteilt hat, das es da eine Rückrufaktion gab, wo er die Maschine dann auch nicht zum YAMAHA Dealer gebracht hat! :D

    Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, der kann sie behalten! :ili:

  • Dumm sicherlich, denn es ging immerhin um Neufahrzeuge, die
    man in dem Baujahr auch ab und an mal zur Pflichtinspektion schiebt,
    der Garantie wegen schon und wo sowas gleich mit behoben wird.

  • Mein Händler scheint da irgendwie eine nicht ganz saubere Kiste abzuziehen. Als ich den Termin gemacht habe, hieß es, ich müsste erstmal 500€ (Neupreis des Federbeins) aus eigener Tasche zahle löhnen und bekäme das dann nachher von Yamaha wieder. Sehe ich aber überhaupt nicht ein. Die haben schließlich einen Vertrag mit Yamaha, nicht ich. Und da sie angerufen haben und nun wissen, dass der Austausch übernommen wird, wäre eine Zahlung von meiner Seite nichts weiter als ein zinsloser Kredit an den Pächter.

    Hab nun noch keine Rückrufaktion "miterlebt", aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es Usus ist, dass der Kunde zuerst zahlt. Besonders bei solchen Beträgen.

  • Da musst du garnix zahlen, der will dich über den Tisch ziehen. Der Händler rechnet das direkt mit Yamaha ab. 500 €, ich glaubs auch. :nono:

  • ist die Rückrufaktion jetzt nur für das 94er oder auch für das 95er Federbein?

    Denn ich hab zur Zeit das 95er drin, da würd mir ein neues 94er wenig helfen...

  • Steht doch im Ursprungspost, das '95er auch.

    edit: Jupp, werde mich da auch querstellen. Hatten abgemacht, nochmal zu schnacken, das werde ich dann morgen machen. Ich hatte mir bei den 500€ auch gleich 'ne Preisliste zeigen lassen, aber das stimmt wohl schon.

  • Quote

    Original von Wolfen
    Da musst du garnix zahlen, der will dich über den Tisch ziehen. Der Händler rechnet das direkt mit Yamaha ab. 500 €, ich glaubs auch. :nono:

    Is doch ne ganz einfache Rechnung!
    Wenn Du Dein Moped zu dem bringst, investiert der Arbeitszeit, die er nicht bezahlt bekommt! ;)

    Also sacht er Dir, Du streckst 500 EUR vor und holst Dir das Geld von Yamaha Deutschland wieder zurück.

    Er wiederum tauscht das alte Federbein auch bei Yamaha um und bekommt dafür ein zweites Federbein, oder den Gegenwert in Bar.

    Schon hat er in kürzester Zeit knapp 1000 EUR in seine Kasse gewirtschaftet.

    Nicht grad unschlau der Dealer! ;)

    Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, der kann sie behalten! :ili:

  • Ähm ich glaub ich guck morgen gleich mal beim Händler vorbei... mein Mopped scheint auch mit drin zu sein.

    Aber: mein Mopped hat ein geplegtes Scheckheft. Wie kann ich nachschauen, ob ich nicht schon ein neues Federbein habe? Wenn regelmäßig Inspektionen gemacht wurden, müsste das doch schon getauscht sein.


    Gruß,

    Tobi

  • 4JH021190 muss ich da auch mal durch klingeln beim händler :gruebel:

  • ich war heute beim händler. der sagte mir ,dass mein federbein 1996 ausgeauscht wurde (obwohl ich keinen punkt am federbein gefunden habe). außerdem wurden die bremsschreiben+klötze 96 auf garantie gewechselt.

    war positiv überrascht :)

  • Bei mir wurde das auch damals schon gemacht, Markierung ist aber auch nicht (mehr?) vorhanden. Na Hauptsache das Ding ist ausgetauscht.


    Obwohl ich gegen ein neues jetzt auch nichts gehabt hätte. :floet: