Eintragung Scheinwerfer 3HH

  • ich finde die Eintragung sieht schon bei den Originalen 3HH SEHR komisch aus. Ich denke sieht schlecht aus mit der Eintragung. Wobei ich denke das niemand den unterschied sieht wenn er nicht drauf aufmerksam gemacht wird.

    Stand up for what you believe is right...... even if you´re standing alone. :top:


    Das was man heute Streetfighter nennt hat man früher repariert oder in die Tonne getreten. :lol2:

  • da musst du wohl eher den tüv prüfer fragen müssen,
    welcher dir das eintragen soll.

    ev. eine scheinkopie mitnehmen, wo es eingetragen ist.
    problem ist halt das da keine E-nummer drauf ist..

    Keine Kompromisse

  • also ich denke wenn du mit einem Schein aufschlägst in dem steht:" wirkung der Beleuchtung in etwa nachgewiesen" wird er dich komisch anschauen.

    Stand up for what you believe is right...... even if you´re standing alone. :top:


    Das was man heute Streetfighter nennt hat man früher repariert oder in die Tonne getreten. :lol2:

  • Ohne Eintragung zu fahren, möchte ich wenns geht umgehen.. Gründe dürften klar sein...

    Die Mustereintragung

    https://www.fzr-forum.de/wbb/jgs_db.php…_id=50&sid=

    sieht schon etwas seltsam aus, jedoch ausreichend für die Zulassung...

    Eine Kennzeichnung ( 3H50 ) befindet sich zumindest auf dem Scheinwerfer zur Identifikation.

    Ich werd die Tage mal beim TÜV anfragen wie die Chancen stehen.

  • naja problem ist das die Amis eine andere Straßenausleuchtung haben. D.h. der Scheinwerfer ist hier im Grunde genommen nicht eintragungsfähig weil er nicht den Normen entspricht. Z.B. leuchtet der Amischeinwer´fer auch ein wenig nach rechts oben damit man besser Straßenschilder lesen kann. Das tut der deutsche nicht.

    Stand up for what you believe is right...... even if you´re standing alone. :top:


    Das was man heute Streetfighter nennt hat man früher repariert oder in die Tonne getreten. :lol2:

  • Zitat

    Original von L-man
    naja problem ist das die Amis eine andere Straßenausleuchtung haben. D.h. der Scheinwerfer ist hier im Grunde genommen nicht eintragungsfähig weil er nicht den Normen entspricht. Z.B. leuchtet der Amischeinwer´fer auch ein wenig nach rechts oben damit man besser Straßenschilder lesen kann. Das tut der deutsche nicht.

    Ich weiss ja nicht wie es bei der Kleinen ist, aber bei meiner 1000er hat der scheinwerfer auch nach rechtsoben geleuchtet. Machen übrigends auch ALLE auto scheinwerfer so(Deutsche scheinwerfer). Okay, die ebay billigdinger mal ausgenommen, die machen es nicht immer so wie es sein sollte.

  • die von der 1000 sind doch identisch mit den 600 scheinwerfern oder??? :gruebel: :gruebel: :gruebel: :gruebel:

    ausserdem kann man das licht doch selber einstelen wohin es leuchtet.
    habe ich bei meinem auch gemacht,
    zb das fernlicht, sodass die fahrzeuge die mir entgegen kommen nicht geblendet werden.
    hab somit immer beide lichter an.
    sieht besser aus und in der nahct auch viel besseren lichtkegel..
    dazu noch meine xenon optik viechers. :cool:

  • Ich hab in Erinnerung dass es bei der 1000er auch noch ne H4/H1 Möglichkeit gibt...

    Bei dem Doppelscheinwerfer der alten FZR fällt's n bissl mehr auf wenn beide Lichter leuchten ;)

    Beim Trapezscheinwerfer hätt i scho lang ne vernünftige Lösung gefunden :)

  • ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monat ^^

    den hier:

    zum vergleich ^^

  • Zitat

    Original von Mephisto
    ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monat ^^

    den hier:

    zum vergleich ^^

    das ist doch die amiversion des Trapezscheinis

    Stand up for what you believe is right...... even if you´re standing alone. :top:


    Das was man heute Streetfighter nennt hat man früher repariert oder in die Tonne getreten. :lol2:

  • [quote]Original von Mephisto
    ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monat ^^

    den hier:

    dies ding gibst auch an deutschen bikes.
    muss also weder was umgestellt werden noch n gutachter kommen.

  • Scheinwerfer müssen ab EZ. 01.01.1954 Prüfzeichen haben. (Ab 01.01.1961 auch die Glühlampen)

    Haben sie ein PZ muß man sie nicht eintragen, weil es Bauartgenehmigte FZ Teile sind.

    Haben sie keine PZ, dann bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Ein AAS wäre
    berechtig die Beleuchtung auch nach der "in etwa Wirkung" zu beurteilen.
    Aber ich kenne keinen der das nachträglich einträgt.

    Wenn Du einen findest, sag bescheid , ich brauche die Eintragung auch noch.


    Gruß Freddy

    P.S.: Bei ner einfachen HU kann es sein das es der Prüfer nicht bemerkt..

    _____________________________________________________________________________________________________________________________


    SCHLESWIG-HOLSTEIN
    Der echte Norden