Hat jemand Erfahrungen mit der Eintragung eines US - Scheinwerfers, zur Umrüstung von Bilux auf H4 ?
Gruß
Hat jemand Erfahrungen mit der Eintragung eines US - Scheinwerfers, zur Umrüstung von Bilux auf H4 ?
Gruß
ZitatOriginal von stickman
Ja.
Ich wäre dir sehr verbunden für eine etwas genauere Ausführung
was willst du denn genau wissen?
ZitatOriginal von Winbug
was willst du denn genau wissen?
Ob mir jemand ein paar Tips geben kann, wie genau ich diesen Scheinwerfer der 3hh ind die 3he eingetragen bekomme...
ich finde die Eintragung sieht schon bei den Originalen 3HH SEHR komisch aus. Ich denke sieht schlecht aus mit der Eintragung. Wobei ich denke das niemand den unterschied sieht wenn er nicht drauf aufmerksam gemacht wird.
da musst du wohl eher den tüv prüfer fragen müssen,
welcher dir das eintragen soll.
ev. eine scheinkopie mitnehmen, wo es eingetragen ist.
problem ist halt das da keine E-nummer drauf ist..
also ich denke wenn du mit einem Schein aufschlägst in dem steht:" wirkung der Beleuchtung in etwa nachgewiesen" wird er dich komisch anschauen.
Ohne Eintragung zu fahren, möchte ich wenns geht umgehen.. Gründe dürften klar sein...
Die Mustereintragung
https://www.fzr-forum.de/wbb/jgs_db.php…_id=50&sid=
sieht schon etwas seltsam aus, jedoch ausreichend für die Zulassung...
Eine Kennzeichnung ( 3H50 ) befindet sich zumindest auf dem Scheinwerfer zur Identifikation.
Ich werd die Tage mal beim TÜV anfragen wie die Chancen stehen.
Nebenbei ist der TÜV ja auch in der Lage, die korrekte Einstellung der Beleuchtung zu überprüfen...
Somit müsste zumindest die Überprüfung per Einzelabnahme möglich sein.
naja problem ist das die Amis eine andere Straßenausleuchtung haben. D.h. der Scheinwerfer ist hier im Grunde genommen nicht eintragungsfähig weil er nicht den Normen entspricht. Z.B. leuchtet der Amischeinwer´fer auch ein wenig nach rechts oben damit man besser Straßenschilder lesen kann. Das tut der deutsche nicht.
ZitatOriginal von L-man
naja problem ist das die Amis eine andere Straßenausleuchtung haben. D.h. der Scheinwerfer ist hier im Grunde genommen nicht eintragungsfähig weil er nicht den Normen entspricht. Z.B. leuchtet der Amischeinwer´fer auch ein wenig nach rechts oben damit man besser Straßenschilder lesen kann. Das tut der deutsche nicht.
Ich weiss ja nicht wie es bei der Kleinen ist, aber bei meiner 1000er hat der scheinwerfer auch nach rechtsoben geleuchtet. Machen übrigends auch ALLE auto scheinwerfer so(Deutsche scheinwerfer). Okay, die ebay billigdinger mal ausgenommen, die machen es nicht immer so wie es sein sollte.
Gibts evtl. von der 1000er Fzr noch was passendes mit e - Zeichen?
die von der 1000 sind doch identisch mit den 600 scheinwerfern oder??? :gruebel: :gruebel: :gruebel: :gruebel:
ausserdem kann man das licht doch selber einstelen wohin es leuchtet.
habe ich bei meinem auch gemacht,
zb das fernlicht, sodass die fahrzeuge die mir entgegen kommen nicht geblendet werden.
hab somit immer beide lichter an.
sieht besser aus und in der nahct auch viel besseren lichtkegel..
dazu noch meine xenon optik viechers. :cool:
Ich hab in Erinnerung dass es bei der 1000er auch noch ne H4/H1 Möglichkeit gibt...
Bei dem Doppelscheinwerfer der alten FZR fällt's n bissl mehr auf wenn beide Lichter leuchten
Beim Trapezscheinwerfer hätt i scho lang ne vernünftige Lösung gefunden
ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monat
den hier:
zum vergleich
ZitatOriginal von Mephisto
ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monatden hier:
zum vergleich
das ist doch die amiversion des Trapezscheinis
[quote]Original von Mephisto
ich hol mir auch eh nen anderen trapezscheinwerfer ab nächsten monat
den hier:
dies ding gibst auch an deutschen bikes.
muss also weder was umgestellt werden noch n gutachter kommen.
sind die denn mit E-prüfzeichen ?:gruebel:
Scheinwerfer müssen ab EZ. 01.01.1954 Prüfzeichen haben. (Ab 01.01.1961 auch die Glühlampen)
Haben sie ein PZ muß man sie nicht eintragen, weil es Bauartgenehmigte FZ Teile sind.
Haben sie keine PZ, dann bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Ein AAS wäre
berechtig die Beleuchtung auch nach der "in etwa Wirkung" zu beurteilen.
Aber ich kenne keinen der das nachträglich einträgt.
Wenn Du einen findest, sag bescheid , ich brauche die Eintragung auch noch.
Gruß Freddy
P.S.: Bei ner einfachen HU kann es sein das es der Prüfer nicht bemerkt..