Offene Leistung bei einer 3CB die Unendliche

  • Ich trau mich kaum die "ewig junge Frage" zu stellen, ich brauche ne Briefkopie :beug:

    Hab ne 3CB (aus der Schweiz) und versuche seit unentlichen Zeiten *vschw* die offene Leistung eingetragen zu bekommen!

    Kurz um, ich hab jetzt einen freien Sachverständigen der das macht, letzte Hürde:

    Eine Briefkopie der offenen deutschen Version (2LA) mit ABE Nummer (steht bei den alten Briefen auf der letzten Seite) :deal:

    und Datum!

    Bei den neuen Briefen steht das vorne drauf!

    Hab zwar ne Briefkopie einer 3CB offen, da ist das ganze aber "durchgenullt", also eine Sonderabnahme!


    Bin jedem dankbar der mich aus der "Illegalität" holt!


    Grüßle und DANKE!

  • Steht der Rotz auch im Schein.. Ich kann meinen Brief von meiner 3CB gerade nicht finden.. Bin am renovieren...

    Welche Leistung ist denn überhaupt offen? Ich habe 100 KW im Schein...

  • Jau!
    Im neuen "Schein" steht das unter 2.2!
    Sollten halt keine 0en sein sondern so was wie E558.
    Im alten Schein müßte das glaube ich hinter dem "2 LA" stehen , bin aber nicht sicher!

    Danke Dir auf jeden Fall schon mal ;)

  • Hi,
    reicht nicht das Yamaha Gutachten ,das du von deren Internetseite bekommst ? Das war doch , sofern du von der 72/74Kw Drossel sprichst, ne freiwillige Drossel und sollte nicht soviel Ärger beim Austragen geben.Oder irre ich mich ?


    Gruß
    Miru

  • Hallo FZR Gemeinde,


    ich habe mir nun auch einen Feuerstuhl zugelegt FZR 1000 2 LA 04/1988 24865KM. Der Vorbesitzer hat das Moped offen gemacht aber nicht eintragen lassen. Mein Renningenieur würde mir die 100 KW eintragen, damit es keine Probleme mit der Rennleitung gibt... einwenig suche brachte mich auf http://www.alphatechnik.de/ doch die 105 Euro für das Leistungsgutachten "Leistungsgutachten für Yamaha FZR1000, Fzg.Typ: 2LA, Modelljahr 1987-89, ABE-Nr. E558 einschl. N.02, auf 100 kW " finde ich einfach frech. Wie dem auch sei, kann mir bitte auch jemand eine Kopie des Briefes ggf. Schein per Mail zukommen lassen. Vor ab schon mal :danke:


    Gruß

    Her0

  • Bei mir im Schein steht ohne Leistungsbeschränkung, sind aber 74 KW eingetragen. Für die Versicherung is es unwichtig, weil eh über 100 PS. Und die Rennleitung möcht ich sehen, die dir sagt, du hast 101 PS oder 145 oder oder oder. Würd aber auffalen, wenn du 34 PS eingetragen hast und offen durch die Gegnd fährst und am besten noch mit über 200 Km/h gelasert wirst.

    Ready to >> Race

  • Dem stimme ich voll und ganz zu..... jedoch wenn mal mehr passiert als nur ein Blechschaden, sprich Invalidität oder gar Tod bei einem Unfallbeteiligten möchte ich meiner Frau und ggf. mir den Rechtstreit mit diversen Versicherungen (Krankenkasse, Lebensversicherung, KFZ Versicherung, Rechtschutzverscherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) ersparen. Es ist wie es ist eine Versicherung ist immer so lange dein Freund wie du immer schön brav die Rechnungen bezahlt, möchte man jedoch Leistungen aus einer Versicherung abrufen ist auch mal ganz schnell ein Gutachter bestellt. Dass es vom Versicherungsbeitrag keinen Unterschied macht stimmt, kenne ich bereits aus Erfahrung jedoch nur mal so als Beispiel berufen sicher Versicherungen als erstes Mal drauf das, wenn sie gewusst hätten, dass man ein Fahrzeug mit mehr als 74 KW zulassen will den Versicherungsschutz nie gewährt hätte. Die können den Versicherungsschutz auch ablehnen, was Sie nie machen jedoch werden die sich im Schadensfall darauf berufen. Dann beginnt der Tanz mit der Rechtschutzversicherung, Anwälten und ggf. Gerichten.....


    Ganz ehrlich da investiere ich gerne mal 2 Stunden beim Renningenieur und Straßenverkehrsamt und einen Anruf bei der Versicherung.


    Gruss

    Her0