Kettenübersetzung ändern illegal?

  • Hab vor mir jetzt n neuen Kettensatz für die Ypse mit 2 Zähnen mehr als die Originalübersetzung auf dem hinteren Zahnrad zu holen. Ist das eigentlich erlaubt oder erlicht damit (mal wieder wie bei so vielen nichtigen Dingen) die Betriebserlaubnis? :gruebel:

  • Das tut sie. Kannst dir aber eintragen lassen, weil es noch innerhalb der vorgeschriebenen Toleranz von 6 oder 8% (weiss ich nicht mehr so genau) Veränderung liegt. Hat was mit dem Geräuschverhalten und der zugehörigen Messung zu tun.

  • Es wird in der Betriebserlaubnis das notwendige Übersetzungsverhältnis zusammen mit den Zähnezahlen von Ritzel und Kettenrad oder Größe der Riemenscheibe festgehalten. Änderungen sind deshalb abnahmepflichtig auch wenn sich dadurch die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen sollte. Was sich nämlich durch ein von der Serie abweichendes Sekundärübersetzungs-Verhältnis ändert ist die Kurbelwellen-Drehzahl des Motors bei jener Geschwindigkeit die für die Messung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben ist. Und da müssen es nicht einmal Drehzahlen von 1000/min mehr oder weniger sein um den erlaubten Fahrgeräuschwert zu überschreiten. Beim Kauf von Zubehörteilen –oft werden außer Endlosketten auch gleich Ritzel und Kettenrad mitangeboten- also darauf achten dass die Zähnezahlen mit denen der Originalteile übereinstimmen.

    Soweit ich weiß (bitte berichtigen wenn falsch) kannst Du bis 8 % Veränderung auch ohne Leistungsprüfung eintragen lassen.

    (zb. 44 er Kettenblatt orig., 8% =3,52 Zähne mehr = 47er Zubehörblatt)

  • Nee, das waren schon glaub ich 8%!

    Chemie im Blut und stolz drauf! :schmoll: :hell01:

  • Da die Geräusch und Abgasprüfungsergebnisse von der Überstzung
    abhängen , ist eine Änderung der Endüberstzung nicht gestattet.
    Die Betriebserlaubnis ist erloschen! Eine Abnahme ist selbstverständlich
    immer möglich, notfalls über ein neues Abgas und Geräusch Gutachten, wenn
    man es sich leisten kann.

    Da es aber nirgens in den Papieren steht, kann auch keiner prüfen ob du es geändert hast.

    Ebenfalls verboten b.z.w. abnahmepflichtig sind:

    Änderungen der Düsen (Jetkit),
    herausnehmen des DB-Killer,
    fahren mit K+N Filtern,
    Heckhöherlegung,
    Fahrrad Tachos,
    Rahmen/Felgen polieren,
    Verkleidung abbauen,
    Verkleidung anbauen,
    Stahlflexleitungen,
    Rennbremsbeläge ohne E-Prüfzeichen,
    andere Gabelfedern,
    andere Federbeine,
    Blinker ohne Prüfzeichen,
    Sportauspuff,
    zu kleine Spiegel,
    100Watt Birnen im Hauptscheinwerfer,
    Verkleidungsscheiben ohne Kantenschutz,
    Tageslichtleuchtfarben ,
    zu viel Chrom,
    Scharfe kanten,
    nich zugelassene Reifen,
    Missbrauch der Lichthupe/Signaleinrichtungen,
    überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit,
    .............
    ............. :rofl:

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    SCHLESWIG-HOLSTEIN
    Der echte Norden

  • Quote

    Original von JeeDee
    Es wird in der Betriebserlaubnis das notwendige Übersetzungsverhältnis zusammen mit den Zähnezahlen von Ritzel und Kettenrad oder Größe der Riemenscheibe festgehalten. Änderungen sind deshalb abnahmepflichtig auch wenn sich dadurch die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen sollte. Was sich nämlich durch ein von der Serie abweichendes Sekundärübersetzungs-Verhältnis ändert ist die Kurbelwellen-Drehzahl des Motors bei jener Geschwindigkeit die für die Messung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben ist. Und da müssen es nicht einmal Drehzahlen von 1000/min mehr oder weniger sein um den erlaubten Fahrgeräuschwert zu überschreiten. Beim Kauf von Zubehörteilen –oft werden außer Endlosketten auch gleich Ritzel und Kettenrad mitangeboten- also darauf achten dass die Zähnezahlen mit denen der Originalteile übereinstimmen.

    Soweit ich weiß (bitte berichtigen wenn falsch) kannst Du bis 8 % Veränderung auch ohne Leistungsprüfung eintragen lassen.

    (zb. 44 er Kettenblatt orig., 8% =3,52 Zähne mehr = 47er Zubehörblatt)

    Demnach wäre es also möglich n 15er Ritzel anstatt des Serien 16er eingetragen zu bekommen? (Theoretisch)

    Oder wäre es da verschleißtechnisch nicht sinnvoller n größeres Kettenrad eintragen zu lassen? :gruebel:

    Alkohol ist keine Lösung - Alkohol ist ein Destillat! :D

  • Quote

    Original von Freddy
    Da die Geräusch und Abgasprüfungsergebnisse von der Überstzung
    abhängen , ist eine Änderung der Endüberstzung nicht gestattet.
    Die Betriebserlaubnis ist erloschen! Eine Abnahme ist selbstverständlich
    immer möglich, notfalls über ein neues Abgas und Geräusch Gutachten, wenn
    man es sich leisten kann.

    Freddy, die Änderung der Übersetzung ist sehr wohl gestattet, innerhalb einer Toleranz von 6% oder 8%, weiss ich nicht mehr genau, auf keinen Fall 3%, ohne Probleme. Muss nur eingetragen werden.