Moin Leuts,
bräuchte mal ein paar Infos zum austragen des Lenkerschlosses.
1. Warum ist es Pflicht ein solches zu haben? Versicherung?
2. Welche Auflagen bekomme ich wenn ich an einem KRAD kein Lenkerschloss mehr habe?
Brauche ich dann ne Alarmanlage? Wegfahrsperre? Oder muß ich gar ein
Kettenschlosses bei jeder Fahrt dabei haben? :gruebel:
3. Wenn man durch das Austragen eines Lenkerschlosses, zum einbau einer Alarmanlage verpflichtet wird-
was muß es dann für eine Alarmanlage sein? Muß die speziel geprüft sein?
Was schreiben die Gesetzte vor
Wer kann mir mal helfen? :wink: