Strafe?

  • Ich hab an meiner 400er n Sportpott von Micron ohne E-Nummer und ABE verbaut, bin zu allem Übel auch noch in der Probezeit :wand: Was passiert wenn ich erwischt werde? Hat einer von euch Erfahrung?

    Danke im Voraus!

  • Gibt es irgendeine Möglichkeit für das Ding ne ABE zu kriegen bzw. ne E-Nummer zu fälschen?

  • Zitat

    Original von FZR-PGB
    Gibt es irgendeine Möglichkeit für das Ding ne ABE zu kriegen bzw. ne E-Nummer zu fälschen?

    und wenn du nen Kenner von Bullen erwischt, gehst du wegen Urkundenfälschung in Bau. Super Tausch! Dann lieber drei Punkte.

  • Zitat

    Original von Fränky1981

    und wenn du nen Kenner von Bullen erwischt, gehst du wegen Urkundenfälschung in Bau. Super Tausch! Dann lieber drei Punkte.

    Hast recht! Ich lass es so wies ist, der Original Schmalhans ist mir echt ne Nummer zu mickrig. Ich bin ohnehin ein Glückskind :grins3:

  • das dachte ich auch, aber knapp 600€ und viel verlorene Zeit durch nachschulung haben mich eines Besseren belehrt.

    Stand up for what you believe is right...... even if you´re standing alone. :top:


    Das was man heute Streetfighter nennt hat man früher repariert oder in die Tonne getreten. :lol2:

  • Die Jungs von Louis haben mir gesagt, dass ich gar keine Strafe zu befürchten habe, da ich das moped schon so gekauft habe und es deswegen ohne Vorsatz sei... Wie verhält es sich damit, stimmt das? :kaffee:

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, leider

    ...die Freiheit können wir euch nicht geben, denn ein dummes, freies Volk bringt Gefahr...

  • Zitat

    Original von FZR-PGB
    Die Jungs von Louis haben mir gesagt, dass ich gar keine Strafe zu befürchten habe, da ich das moped schon so gekauft habe und es deswegen ohne Vorsatz sei... Wie verhält es sich damit, stimmt das? :kaffee:

    Du als Fahrer musst dich vom verkehrsicheren Zustand des Fahrzeugs überzeugen, bevor du fährst.

    Also wirst du auch die Strafe bekommen.
    Ich an deiner Stelle würde das in der Probezeit nicht riskieren.

  • ich fahre auch den micron race auf der 4jh. bis jetzt keine probleme gehabt, werd auch fürs erste so weiterfahren. war damit schon in hamburg, assen, bremerhaven und was weiß ich und die haben nicht einmal hinterhergeguckt. naja, sobald das geld da ist kommt eh nen anderer, aber solange fahre ich noch mit dem rum. letztendlich isses ja mein bier, wenn ich angehalten werde und 600€ muss ich mit sicherheit nicht zahlen, bin auch nicht mehr in der probezeit oder sonst was.

    greetz sören

    mal verliert man, mal gewinnen die anderen :egal:

    Hier gehts zu meiner Umbauecke :)

  • Zitat

    Original von syron
    ich fahre auch den micron race auf der 4jh. bis jetzt keine probleme gehabt, werd auch fürs erste so weiterfahren. war damit schon in hamburg, assen, bremerhaven und was weiß ich und die haben nicht einmal hinterhergeguckt. naja, sobald das geld da ist kommt eh nen anderer, aber solange fahre ich noch mit dem rum. letztendlich isses ja mein bier, wenn ich angehalten werde und 600€ muss ich mit sicherheit nicht zahlen, bin auch nicht mehr in der probezeit oder sonst was.

    Nee, kann auch mehr werden, je nach Kontrolle und Bundesland( in Bayern kommt das Bike höchstwahrscheinlich auf den Abschlepper :stupid:

    Erlöschen der BE (Fakt, das Erlöschen kostet aber kein Bußgeld, z.Zt noch nicht, wird aber bestimmt wieder geändert, da versäumt in die neue STVZO aufzunehmen), evtl. Beschlagnahme des Bikes ( wenn Du der Pott Sicherstellung wiedersprichst), mit Glück Pott abbauen weil damit Weiterfahrt untersagt, Kumpel anrufen der einen neuen bringt, oder Hänger Transport,50 € Bußgeld, Punkte ,oder oder oder.............

    Aber jedem sein Spaß............

  • Wie sieht denn das ganze aus, wenn ein Pott ne E-Nummer drauf hat, aber trotzdem zu laut ist? Ich konnte bis jetzt an dem Pott auch keine erkennbare Veränderung feststellen, die daran vorgenommen wurde. Ist aber definitiv zu laut

  • Zitat

    Original von rumburak
    Wie sieht denn das ganze aus, wenn ein Pott ne E-Nummer drauf hat, aber trotzdem zu laut ist? Ich konnte bis jetzt an dem Pott auch keine erkennbare Veränderung feststellen, die daran vorgenommen wurde. Ist aber definitiv zu laut

    Dann bist du als Fahrzeughalter/Führer trotzdem für verantwortlich, auch wenn der grade frisch aus dem Werk kommt.-->Strafe.
    Liegt dann wohl am ermessensspielraum, Laune der Beamten und der Überschreitung des Wertes + der Toleranz, ob die Sicherstellen etc.

    Da gab es mal einen Bericht in der Mopped drüber, den finde ich aber nicht auf die schnelle.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von FZR-PGB
    Gibt es irgendeine Möglichkeit für das Ding ne ABE zu kriegen bzw. ne E-Nummer zu fälschen?

    Dann gibts Knast. :D

    Ich verstehe zwar, was bei euch Jungs in den Köpfen vorgeht, habs früher auch nicht anders gemacht.
    Ich war mir aber immer darüber im Klaren, welche Konsequenzen das haben kann. Wenns daneben geht, dann trag es wie ein Mann, oder fahr legal. :uni:

  • Zitat

    Original von JeeDee
    Erlöschen der BE (Fakt, das Erlöschen kostet aber kein Bußgeld, z.Zt noch nicht, wird aber bestimmt wieder geändert, da versäumt in die neue STVZO aufzunehmen)

    da wurde gar nichts versäumt, sondern einfach was geändert. und das bleibt auch so ...
    und es gibt keine neue stvzo, sondern teile der stvzo wurden abgeschaffen und dafür eine fahrzeugzulassungsverordnung geschaffen ...

  • Zitat

    Original von allgaeu-fzr

    da wurde gar nichts versäumt, sondern einfach was geändert. und das bleibt auch so ...
    und es gibt keine neue stvzo, sondern teile der stvzo wurden abgeschaffen und dafür eine fahrzeugzulassungsverordnung geschaffen ...

    Das Problem ist nicht, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis weggefallen ist. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch den § 19 StVZO gibt es noch immer unverändert.

    Das Problem ist, dass der § 19 alleine nicht Bußgeldbewährt ist. Dies war er noch nie. Aber vor dem 1.03.2007, als einige Paragraphen der StVZO weggefallen sind und die Fahrzeugzulassungsverordnung eingeführt worden ist, war eine Bußgeldahndung über den alten § 18 StVZO möglich, sobald die Betriebserlaubnis erloschen ist. Da es diesen Paragraphen aber nicht mehr gibt, kann zur Zeit auch nicht mehr das Erlöschen der Betriebserlaubnis angezeigt werden.

  • Zitat

    Original von JeeDee

    Das Problem ist nicht, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis weggefallen ist. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch den § 19 StVZO gibt es noch immer unverändert.

    Das Problem ist, dass der § 19 alleine nicht Bußgeldbewährt ist. Dies war er noch nie. Aber vor dem 1.03.2007, als einige Paragraphen der StVZO weggefallen sind und die Fahrzeugzulassungsverordnung eingeführt worden ist, war eine Bußgeldahndung über den alten § 18 StVZO möglich, sobald die Betriebserlaubnis erloschen ist. Da es diesen Paragraphen aber nicht mehr gibt, kann zur Zeit auch nicht mehr das Erlöschen der Betriebserlaubnis angezeigt werden.

    die entscheidenden änderung ist, dass die betriebserlaubnis nicht mehr bestandteil der zulassung ist.
    bisher war bei erlöschen der betriebserlaubnis automatisch die zulassung betroffen.
    das ist nun nicht mehr so da die betriebserlaubnis nun nicht mehr bestandteil, sondern voraussetzung der betriebserlaubnis ist.
    bei einem erlöschen der betriebserlaubnis ist das fahrzeug neuerdings somit trotzdem zu verkehr zugelassen. eine stillegung vor ort fällt damit flach, außer es liegt natürliche eine gefährdung vor.

  • Zitat

    Original von allgaeu-fzr

    die entscheidenden änderung ist, dass die betriebserlaubnis nicht mehr bestandteil der zulassung ist.
    bisher war bei erlöschen der betriebserlaubnis automatisch die zulassung betroffen.
    das ist nun nicht mehr so da die betriebserlaubnis nun nicht mehr bestandteil, sondern voraussetzung der betriebserlaubnis ist.
    bei einem erlöschen der betriebserlaubnis ist das fahrzeug neuerdings somit trotzdem zu verkehr zugelassen. eine stillegung vor ort fällt damit flach, außer es liegt natürliche eine gefährdung vor.

    Das habe ich dazu gelesen:

    Die Betriebserlaubnis ist noch immer Teil der Zulassung. Bei den beiden geforderten „Erlaubnissen“ handelt es sich jeweils um eine sogenannte Betriebserlaubnis, auch wenn sie sich mittlerweile anders bezeichnen, bzw. als Begrifflichkeit übrig geblieben sind.

    Im § 3 Absatz 1 wird als Zulassungsvoraussetzung entweder ein genehmigter Typ oder eine erteilte Einzelgenehmigung gefordert. Bei beiden Formen handelt es sich um eine Betriebserlaubnis. Die EG-Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung oder die Einzelbetriebserlaubnis.

    Da es sich somit auch weiterhin um eine Zulassungsvoraussetzung handelt, kann die Zulassungsstelle auch weiterhin die Zulassung entziehen, wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Neue Begriffe mit alter Situation. Es gab auch vor dem 1.03.2007 schon Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis in Form einer EG-Typengenehmigung bestand.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis hat weiterhin Gültigkeit, ist jedoch momentan nicht mehr mit einem Bußgeld ahndbar.